Dienstag, 24. Juni 2025

Auslandsreisen - Richtig versichert auf große Reise gehen

 Für viele steht bald wieder die schönste Jahreszeit – der Urlaub – vor der Tür. Die Pläne sind gemacht, die Reise ist gebucht und die Vorfreude ist groß. In dieser Euphorie denken die wenigsten an den richtigen Versicherungsschutz, beispielsweise etwa, wenn man im Ausland krank wird oder mit dem Mietwagen einen Unfall hat? Gegen alle möglichen Risiken gibt es Extra-Versicherungen, doch nur ein paar sind wirklich wichtig.

Auslandsreisekrankenversicherung - Ein "Must-have" für jeden Auslandsreisen

Sobald der Urlaub ins Ausland geht, sollte man unbedingt an eine Auslandsreisekrankenversicherung denken. Für gesetzlich Krankenversicherte hat dies oberste Priorität und man sollte nicht nur auf den Auslandskrankenschein, die sogenannte Anspruchsbescheinigung oder die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) setzen. Privat Krankenversicherte müssen ihr Leistungspaket prüfen, ob eine Auslandsreisekrankenversicherung enthalten ist oder nicht.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Chronisch kranke Menschen sollten bei Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vor Reisebeginn die eigene Reisetauglichkeit attestieren zu lassen. Denn eine „Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vom Arzt kann helfen, im Leistungsfall die eigene Reisetauglichkeit nachzuweisen und den Versicherungsschutz zu sichern.

Reiseversicherungen - Was für welche gibt es

Bei Reise-Buchung nicht gleich ein Versicherungspaket "aufschwatzen" lassen

Ob nun eine Online- oder Reisebürobuchung vorgenommen wird, die obligatorische Frage nach einer Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung bleibt als lukratives Zusatzgeschäft nicht aus. Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich bei teuren Reisen oder bei einem erhöhten Stornorisiko, beispielsweise bei Senioren oder Familien mit Kindern. Denn sie springt ein, wenn es einen wirklich wichtigen und vor allem unerwarteten Grund gibt, die Reise nicht antreten zu können. Auch der Zusatz Reiseabbruch kann für einen geringen Mehraufwand in speziellen Situationen einen Mehrwert bieten. Dann erstattet die Versicherung auch Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen wie bereits gebuchte Ausflüge, falls man den Urlaub vorzeitig beenden muss.

Eine Reisegepäckversicherung halten die meisten Versicherungsexperten dagegen für unwichtig. Sie bieten meist nur einen lückenhaften Versicherungsschutz und das Reisegepäck ist in vielen Fällen auch innerhalb einer Hausratversicherung mitversichert. Eine spezielle Reisehaftpflichtversicherung ist unnötig. Die normale Privathaftpflicht, die ohnehin jeder haben sollte, deckt die meisten Schäden auch im Urlaub ab.

Hat man vor, sich am Urlaubsdomizil einen Mietwagen zu buchen, ist ein Extra-Versicherungsschutz empfehlenswert: Die sogenannte Mallorca-Police. Denn wer während eines Auslandsaufenthalts mit dem Mietwagen einen Unfall verursacht, für den übernimmt der ausländische Autovermieter und seine Versicherung nur die Kosten bis zur gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung im jeweiligen Urlaubsland. Meist ist der Schaden allerdings viel höher und den Differenzbetrag muss der Unfallverursacher selbst übernehmen.

Hier hilft dann die Mallorca-Police: Diese schließt die Versicherungslücke und hebt die Versicherungssumme auf die Leistungen der eigenen deutschen Kfz-Versicherung an. Oftmals ist eine Mallorca-Police bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten. Empfohlen ist jedoch eine Rückversicherung bei seinem Autoversicherer, denn wer beispielsweise einen günstigen Basis-Tarif gewählt hat, kann die Mallorca-Police nicht im Leistungsspektrum haben.

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Fährt man mit dem eigenen Auto ins Ausland, wird nicht unbedingt eine Extra-Versicherung benötigt

Sinnvoll kann eine Unfall- und Pannenhilfe, ein sogenannter Auto-Schutzbrief sein. Wenn das Auto länger liegen bleibt, werden – je nach Tarif – auch Übernachtungskosten erstattet, ebenso die Kosten für Weiter- oder Rückfahrt. Diese Leistungen gelten auch innerhalb von Deutschland. Je nach Reiseland kann auch der Zusatzbaustein Auslandsschadenschutz angeraten sein, der dann eine Absicherung bietet, wenn man im Ausland einen unverschuldeten Unfall hat und die Kfz-Haftpflicht der Gegenseite die Schadenskosten nicht vollständig abdeckt.

Auch die "Grüne Versicherungskarte" kann im Ausland nicht schaden. Zwar ist diese in den meisten EU-Ländern kein "Pflichtdokument" mehr, wird aber in der Praxis von der örtlichen Polizei doch noch gerne verwendet, da sich über die vielen Jahre die Angaben auf der Grünen Versicherungskarte bewährt haben.

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Freitag, 10. Januar 2025

Silvester - Welche Versicherung zahlt bei entstandenen Schäden

 Feuerwerkskörper gehören für die einen einfach dazu und für die anderen ist die Knallerei eher störend. Was an Silvester alle ärgern dürfte, sind Schäden durch die Böller. Sei es eine verirrte Rakete oder eine unerwartet starke Detonation eines Knallers: Schäden am eigenen Hab und Gut oder an den Besitztümern anderer Menschen lassen sich beim Silvester-Feuerwerk kaum vollständig ausschließen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, an welche Versicherung man sich im Ernstfall wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzüglich beim Versicherer eingehen.

Welche Versicherung zahlt bei solchen Schadenfällen?

Wer durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern Dritte schädigt, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, kommt eine private Unfallversicherung für Entschädigungszahlungen auf. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. Wenn das eigene Haus Feuer fängt, ist dies im Regelfall Sache der Wohngebäudeversicherung und Brandschäden an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Für Schäden an Kraftfahrzeugen ist die Teilkasko- und/oder die Vollkaskoversicherung zuständig.

Die Grafik bildet Ergebnisse einer Umfrage zu den wichtigsten Bestandteile einer Silvesterfeier ab.

Schäden die durch Kinder verursacht werden

Kinder können für Schäden unter sieben Jahren, welche sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da sie nicht dafür haften. Das bedeutet: Es besteht eine Deliktunfähigkeit. Viele Eltern wissen meist nicht, dass die Privathaftpflichtversicherung nur in solchen Fällen bei Schädigung von Dritten leistet, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deshalb sollte bei kleinen Kindern in der Familie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung darauf geachtet werden, dass der Zusatzbaustein "Leistung bei Deliktunfähigkeit" mit eingeschlossen wird.

Schäden an Autos oder anderen Kraftfahrzeugen

In der Neujahrsnacht kann ganz schnell eine Ernüchterung eintreten, wenn man nach dem Feiertrubel und dem Feuerwerk am eigenen Auto Schäden entdeckt. So können explodierende Knaller, startende Raketen oder glimmende Reste von Böllern aller Art zu Seng- und Schmorschäden führen. Es ist deshalb nicht sinnvoll, sein Auto zum Start- oder Schauplatz für das Feuerwerk machen. Denn das Auto verträgt den heißen Funkenflug überhaupt nicht. Man kann zwar versuchen, mit einer guten Lackpolitur leichte Schmauchspuren zu beseitigen, doch ist funktioniert bei größeren Schäden nicht mehr.

In erster Linie ist natürlich der Verursacher oder die Verursacherin dafür haftbar, kann aber in solchen Fällen oft nicht dingfest gemacht werden. In diesem Fall können Geschädigte die Schadenansprüche bei der eigenen Autoversicherung geltend machen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Hat man nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Wichtig ist Fotos von den Schäden zu machen

Entstandene Schäden sollten gleich mit ausreichenden Fotos, aus möglichst verschiedenen Perspektiven, dokumentiert werden. So kann gegenüber einem Versicherer ein möglicher Schaden nachgewiesen werden. Auch anwesende Zeugen, sollten namentlich notiert werden, die den Hergang bestätigen können. Wenn Feuerwerkskörper das Auto in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt haben tritt eine Teilkaskoversicherung ein. Auch Glasschäden/Glasbruch am Auto sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung. In solchen Fällen hat eine Schadensmeldung auch keinen Einfluss auf eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFR), da die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen besitzt.

Eine Vollkaskoversicherung tritt darüber hinaus auch bei Schäden durch Vandalismus ein, also wenn das Auto in der Silvesternacht mutwillig demoliert wurde. Beachten muss man: Werden Schäden über die Vollkaskoversicherung reguliert, hat dies negative Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt und man wird zur nächsten Vertragsfälligkeit hochgestuft. Vor einer Schadensmeldung, sollte außerdem geprüft werden, ob in der Kasko-Absicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

Wer Schäden feststellt, sollte umgehend seinen Kfz-Versicherer informieren und weitere Maßnahmen mit diesem besprechen. Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, möglicherweise lässt sich vielleicht der Verursacher oder die Verursacherin ja noch ermitteln.

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