Dienstag, 10. Dezember 2024

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Auch nach Ablauf der Wechselfrist ist eine Kündigung möglich

 Hat man die Wechselfrist im November bei seiner Kfz-Versicherung verpasst oder die Beitragsrechnung ist erst im Laufe des Novembers eingetroffen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden, um zu einem anderen Autoversicherer zu wechseln. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung, welche die Erhöhung enthält.

Das Sonderkündigungsrecht kann genutzt werden, wenn:

  • ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder
  • eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund neuer Typklasse

Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.

Kfz-Typklasseneinstufung

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse

Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.

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Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.

Besteht die Gefahr, dass man durch den späteren Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?

Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.

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Donnerstag, 5. Dezember 2024

Kfz-Versicherungen: Kündigungsstichtag 30.11. ist ein Samstag - Kündigung rechtzeitig abschicken

 Der Stichtag für die Kündigung der meisten Kfz-Versicherungen am 30. November eines jeden Jahres fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Dies sollten wechselwillige Verbraucher beachten, wenn sie ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten. Es ist daher allen wechselwilligen Verbrauchern zu empfehlen, den alten Vertrag rechtzeitig schriftlich zu kündigen. Dies sollte per Post als Einschreiben oder per Telefax vorgenommen werden. Möglich wäre auch eine Kündigung per Email. Hier sollte man sich jedoch telefonisch rückversichern, ob die Email beim Versicherer angekommen ist und für eine Kündigung ausreicht.

Was ist bei der Kündigung zu beachten

Die meisten Verträge von Autobesitzern laufen turnusmäßig zum 31. Dezember aus. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat müssen Verbraucher, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln wollen, bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft gekündigt haben. Für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens ist dabei das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend.

Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, sollten Versicherungsnehmer dies beim Verschicken der Kündigung berücksichtigen. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Vertragslaufzeit haben, gilt die gleiche Kündigungsfrist. Es gilt dann jedoch ein anderer Kündigungstermin, sodass Sie auch hier rechtzeitig ihre alte Kfz-Versicherung kündigen sollten. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben zu versenden. Dadurch ist der Brief nachvollziehbar beim Versicherer eingegangen und die Kündigungsfrist wird gewahrt.

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Ein Einschreiben mit Rückschein dient dem Versicherungsnehmer auch als Eingangsbestätigung und ist auch "Gerichtsfest". Bei später auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer ist dies ein wichtiger Nachweis. Das Kündigungsschreiben kann auch per Telefax verschickt werden und es sollte dann der Sendebericht aufgehoben werden. Bei der Kündigung per Email hat man im Regelfall keinen rechtlich verwertbaren Nachweis über den Versand. Hier ist angeraten, den Versicherer telefonisch zu kontaktieren, ob die Email angekommen ist und zur Kündigung ausreicht.

Bausteine der Autoversicherung im Überblick

Wann gelten Sonderkündigungsrechte

Von der oben genannten Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Erhöhungsbenachrichtigung ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn die Beitragsrechnung zum Beispiel erst am 5. Dezember eingeht, beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die einmonatliche Frist für die Kündigung. Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer besonderer Grund für eine Kündigung, der es problemlos erlaubt, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten, ist es ratsam sich vor der Verschickung der Kündigung die entsprechenden Alternativen anschauen. Am einfachsten kann man ein Kfz-Versicherungsangebot mit einem Kfz-Versicherungsvergleich durchführen. Es lohnt es sich in jedem Fall, seine Kfz-Versicherung jährlich zu prüfen. Es muss nicht einmal ein anderer günstigerer Anbieter sein, denn auch beim bestehenden Kfz-Versicherer kann sich durch eine Tarifneukalkulation oder persönliche Rückfrage nach Rabattmöglichkeiten eine Beitragsersparnis ergeben.

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Donnerstag, 28. November 2024

Wildunfälle: Richtiges Verhalten als Autofahrer

 Im Herbst und Frühjahr ist die Gefahr eines Wildunfalls besonders hoch und wenn Wild plötzlich auf eine Landstraße rennt, kann es sehr gefährlich werden. Besonders in den frühen Morgenstunden oder am Abend bei Dämmerung werden Rehe, Wildschweine oder andere Tiere aktiv. Wie man sich bei einem Wildunfall richtig verhält und wie man einen Wildschaden auch verhindern kann, soll in diesem Beitrag betrachtet werden.

Wann handelt es sich eigentlich um einen Wildunfall?

Wenn es zu einem Unfall zwischen einem Fahrzeug und einem Haarwild kommt, gilt dies offiziell als Wildunfall. Zum Haarwild gehören Tiere wie Wildschweine, Rehe und Hirsche – aber auch zum Beispiel Feldhasen, Murmeltiere, Füchse, Dachse oder Luchse. Nicht zum Haarwild gehören Haus- oder Nutztiere sowie Vögel oder Igel. In bundesweiten Statistiken zu Wildunfällen finden sich jedoch meist nur größere Wildtiere wie Reh-, Schwarz-, Dam-, oder Rotwild, die zu besonders schweren Unfällen führen können.

Abweichung von der mittleren Häufigkeit versicherter Wildunfälle von Pkw

Gut zu wissen: Während es bei manchen Kfz-Versicherungen darauf ankommen kann, ob es sich um einen Wildunfall handelt oder nicht, sollte man beim Abschluss einer Autoversicherung immer darauf achten, dass in der Teilkasko-Versicherung Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert sind. Wildunfälle entstehen jedoch nicht nur bei einer Kollision mit dem Wild. Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, weil ein Autofahrer einem Tier ausweichen wollte, ist der Unfall ebenfalls als Wildunfall einzuordnen.

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Richtiges Verhalten nach Zusammenstoß mit Wild

Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollte man Ruhe bewahren und sich an der Unfallstelle so verhalten, wie dies auch bei anderen Unfällen erforderlich ist. Zuerst schaltet man die Warnblinker am Fahrzeug ein und anschließend zieht man eine Warnweste über und sichert die Unfallstelle ab. Ganz egal, welche Umstände und Folgen der Unfall hat, immer die Polizei anrufen.

Diese ordert dann den Revierjäger zum Schadenort, der dem Autofahrer eine Bescheinigung über einen Wildschaden ausstellt. Mit der Wildschadenbescheinigung können Autofahrer bei ihrer Kfz-Versicherung nachweisen, dass es sich um einen Wildunfall handelte. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier nach dem Zusammenstoß geflüchtet ist, am Fahrzeug nur kleine Schäden verursacht wurden oder es keine ersichtlichen Verletzungen gibt. Ist einer der Unfallteilnehmer schwer verletzt, ist zusätzlich einen Notarzt anzurufen und umgehend Erste Hilfe zu leisten.

Durch angepasste Fahrweise kann man ein Wildunfall vermeiden

Wenn man ein Tier am Straßenrand oder auf der Straße entdeckt, sollte als erstes die Geschwindigkeit deutlich verringert und abgebremst werden. Meist sind Wildtiere nicht allein unterwegs, weshalb in einer solchen Situation immer aufmerksam sein sollte. Besonders nachts schalten Fahrer das Fernlicht am Fahrzeug ein, um bei Dunkelheit eine bessere Sicht zu haben. Dabei sollte auch ein achtsamer Blick zum Fahrbahnrand geworfen werden. Tiere auf der Straße oder am Straßenrand erkennst man im Dunklen frühzeitig an ihren leuchtenden Augen. Steht das Tier direkt auf der Straße, kann es durch Hupen meist verscheucht werden. Wichtig ist dabei, dass vorher das Licht abgeblendet wird.

Sollte man den Zusammenprall mit dem Wild trotzdem nicht verhindern können, muss unbedingt auf ein Ausweichmanöver verzichtet werden. Dies sollte ebenfalls beherzigt werden, wenn plötzlich ein Wildwechsel über die Straße stattfindet. In diesen Fällen hält man einfach das Lenkrad fest und fährt so langsam wie möglich weiter geradeaus. Ausweichmanöver können häufig schlimmere Folgen haben als eine Kollision mit dem Tier.

Die Gefahr für einen Wildwechsel besteht meist in den Morgen- und Abendstunden. Häufig überqueren Wildtiere die Straßen in der Nähe von Feldern und Wäldern. Entsprechende Warnschilder weisen auf die Gefahr von Wildwechsel hin und mahnen zum vorsichtigen Fahren.

Die Bundesländer mit den meisten Wildunfällen:

Laut Statistiken des Deutschen Jagdverbands gab es im Erhebungszeitraum 2022/2023 in Deutschland insgesamt rund 237.400 Fälle von Fallwild. Damit werden Tiere bezeichnet, die nicht durch die Jagd, sondern überwiegend durch den Straßenverkehr zu Tode gekommen sind. Aufgeführt in den Statistiken sind nur größere Wildtiere wie Rehwild, Schwarzwild, Damwild und Rotwild. Besonders stark von Wildunfällen betroffen ist Bayern mit rund 63.630 Tieren, was rund ein Viertel aller Wildunfälle in Deutschland umfasst. Darauf folgen Nordrhein-Westfalen mit 33.070 und Niedersachsen mit 28.210 verunfallten Wildtieren. In Brandenburg gab es trotz der Größe des Bundeslandes mit 3.050 Fällen auffallend wenige Wildunfälle. Statistisch gesehen kommt es in Deutschland alle 2,5 Minuten zu einem Wildunfall.

Zur Statistik des Jagdverbands

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Mittwoch, 20. November 2024

Kfz-Versicherung - Mit welchen Stellschrauben lässt sich Geld einsparen

 Bei der Autoversicherung lassen sich manche Faktoren, wie Zulassungsbezirk, Automarke oder Fahrzeugalter einfach nicht ändern. Dagegen kann bei anderen Dingen hingegen schon die Möglichkeit genutzt werden, den Beitrag zu reduzieren. Welche das sind, und was sie bringen, soll in diesem Beitrag ermittelt werden. Es soll beleuchtet werden, an welchen Ecken sich Beiträge für die KFZ-Versicherung sparen lassen. Dafür wurden mit dem NAFI-Auto-Vergleichsrechner Angebote für zehn Musterkunden berechnet und verschiedene veränderte Merkmale untersucht. Nachfolgend sind die Erkenntnisse aus der Kfz-Versicherungsstudie im Überblick zusammengestellt.

Die jährliche Zahlweise bringt einen nicht unwesentlichen Rabatt

Laut der Untersuchung kann es bis zu 9 Prozent Rabatt geben, wenn man seinen Beitrag einmal im Jahr bezahlt. Auch wer sich darüber hinaus an eine bestimmte Werkstatt für versicherungsrelevante Reparaturen bindet, kann 11 Prozent sparen. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkaskoversicherung bringt 20 Prozent, und 300 Euro Selbstbeteiligung sogar 28 Prozent. Auch bei der Vollkaskoversicherung erreicht man mit Selbstbeteiligungen von 500 oder 1.000 Euro Beitragsermäßigungen.

Autoversicherung - diese Tarifmerkmale gibt es

Der Fahrerkreis sollte regelmäßig überprüft werden

Es kann festgehalten werden, dass grundsätzlich gilt: Je weniger Leute ein Auto fahren dürfen, desto niedriger der Beitrag. Allerdings treiben Ehe- und Lebenspartner den Beitrag laut der Untersuchung nicht nach oben. Wenn allerdings ein Fahranfänger hinzu kommt, kann sich der Beitrag fast verdoppeln. Das gleiche gilt für das immer mehr beliebtere "Begleitete Fahren" ab dem 17. Lebensjahr. Manche Versicherer verlangen gar keinen Zuschlag, wieder andere haben Beitragszuschläge und es gibt auch Versicherer, die das "Begleitete Fahren" gar nicht versichern.

Hierbei ist es sinnvoll, bereits im Jahr zuvor den passenden Versicherer auszuwählen, um nicht innerhalb der Vertragsbindung mit höheren Zuschlägen konfrontiert zu werden. Beispiel: Wenn der Nachwuchs im folgenden Jahr das achtzehnte Lebensjahr vollendet und dann auch das Fahrzeug der Familie nutzen wird, sollte dieses Szenario mit einem fundierten Vergleichsrechner simuliert werden und der passende Versicherer rechtzeitig zur nächsten Wechseloption ausgewählt werden.

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Die jährliche Kilometerlaufleistung macht einen Unterschied

Genauso sollten Versicherte die Fahrleistung korrekt und nicht zu hoch angeben. Die Analyse ergab: 5.000 Kilometer mehr machen bis zu 15 Prozent höhere Beiträge aus. Deshalb kann es sinnvoll sein, zu Vertragsbeginn eine niedrige Jahreskilometerleistung zu wählen und regelmäßig die verbrauchte Kilometerleistung zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen.

Beim erreichen der bisher festgelegten Kilometergrenze kann dann durch eine kurze Nachricht, mit Angabe des aktuellen Kilometerstandes, an den Versicherer, die nächst höhere Kilometergrenze aktiviert werden und man zahlt dann erst ab diesem Zeitpunkt einen höheren Beitrag. Das gleiche gilt natürlich auch dann, wenn man zukünftig weniger Kilometer fährt, als ursprünglich im Vertrag vereinbart wurde. Mit einer kurzen Meldung an den Versicherer kann die nächste Beitragszahlung reduziert oder bei einer jährlichen Zahlung eine Gutschrift ausgelöst werden.

Verwendung vom Tarifmerkmal Werkstattbindung

Wenn man nach einem Kaskoschaden statt der nächstbesten Werkstatt eine Partnerwerkstatt seiner Kfz-Versicherung besucht, bekommt man die Ver­si­che­rung günstiger. Denn Werkstatt und Ver­si­che­rung haben in Verträgen Sonderpreise für Reparaturen vereinbart. Für die Ver­si­che­rung bedeutet das niedrigere Rechnungen, die sie nach einem Schaden begleichen muss. Einen Teil dieses Kostenvorteils geben die Versicherer an ihre Kunden weiter. Wenn die Werkstattbindung für unsere Beispielkunden aktiviert war, sparte man durchschnittlich 11 Prozent.

Nachteile einer Werkstattbindung: Wenn man eine Werkstattbindung nutzen möchte, sollte man vorher prüfen, wo die nächste Partnerwerkstatt der Ver­si­che­rung liegt. Besonders auf dem Land sind die Entfernungen manchmal recht groß. Vorsicht ist auch bei Neuwagen geboten. Denn wenn die Werkstatt keine Original-Ersatzteile verwendet, kann die Herstellergarantie verloren gehen. Dann: Finger weg von der Werkstattbindung.

Bei geleasten oder fremdfinanzierten Autos ist die Werkstattbindung ebenfalls keine Option. Denn Leasing- und Kreditverträge legen oft fest, dass Reparaturen nur in Werkstätten erfolgen dürfen, die vom Hersteller dazu autorisiert wurden. Seltener kann auch bei Gebrauchtwagen eine Händlergarantie dazu führen, dass man an eine bestimmte Werkstatt gebunden bist.

Falsche Angaben sollten zeitnah korrigiert werden

Sollte sich beispielsweise im Laufe des Jahres herausstellen, dass man falsche Angaben gemacht hat, muss man dies schnellstmöglich anpassen. Sei es, dass man mehr Kilometer gefahren ist als gedacht oder dass ein weiterer Fahrer hinzugekommen ist. Dabei gilt, dass man Änderungen, die zusätzlich Geld kosten, unbedingt korrigieren sollte. Dann zahlt man zwar ab dem Änderungszeitpunkt höhere Beiträge, entgeht aber einer möglichen Vertragsstrafe. Außerdem verhindert man so, dass es vom Versicherer nicht zu Problemen kommt, wenn es an das Bezahlen eines Schadens geht und Regressansprüche geltend gemacht werden. Dabei gilt, dass Direktversicherer bei solchen Falschangaben kompromisslos reagieren, wohin gegen man bei Serviceversicherern zumindest eine "Verhandlungsmöglichkeit" hat.

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Montag, 4. November 2024

Halloween-Streiche: Welche Schäden zahlt die Versicherung und was nicht

 Am Abend vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween. Es ist die Nacht der leuchtenden Kürbisse, Streiche und Kostümpartys und wie jedes Jahr sind Kinder und Jugendliche als Monster oder Hexen verkleidet von Tür zu Tür unterwegs. Was aber, wenn ein harmloser Streich ungewollt einen Schaden verursacht? Dann ist ein passender Versicherungsschutz notwendig.

Für die Kinder sind die Regeln bei Halloween relativ einfach. Sie ziehen mit dem Wunsch nach „Süßem" oder der Androhung von „Saurem" durch die Straßen. Wer für die Kinder keine Süßigkeiten bereit hält, wird mit einem Streich bestraft. Klingelstreiche sind dann gang und gäbe. Doch nicht immer bleibt es so harmlos, da manche Streiche eskalieren.

Ab sieben Jahren sind Kinder deliktfähig

Verklebte Türschlösser, zerkratzte Autos, Farbbeutel oder rohe Eier an der Hauswand, verwüstete Vorgärten oder zerschlagene Fensterscheiben bleiben leider oftmals als Sachbeschädigung zurück. Bei den Haftungsfragen muss dann zwischen fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden unterschieden werden. Zertritt ein Kind aus Versehen ein Blumenbeet, wäre dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung der Eltern oder der Aufsichtsperson, um den Schaden zu regulieren. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kind älter als sieben Jahre ist.

Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig und können also nicht haftbar gemacht werden. Die meisten Versicherer bieten aber in ihren Tarifen die Möglichkeit an, nicht deliktfähige Kinder mit einem Zusatzbaustein im Vertrag einzuschließen. Das ist beim Vorhandensein von Kindern in diesem Alter in der Familie nur zu empfehlen, schon allein um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren. Beim Versicherungsabschluss ist zu beachten, dass die Versicherungssummen für Schäden durch deliktunfähige Kinder sehr unterschiedlich sein können. Zu empfehlen ist, dass Kinder unter sieben Jahren auf ihrem Halloween-Beutezug von einem Erwachsenen begleitet werden.

Haftpflichtversicherung - Was ist das?

Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig

Ist ein Kind älter als sieben Jahre, hat aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann es selbst für Schäden haftbar gemacht werden. Ob es jedoch wirklich haften muss, richtet sich nach der geistigen Reife und den Umständen des Einzelfalls. Sind dem Kind die Folgen bewusst, wie beispielsweise die an die Hauswand geworfenen Eier, ist dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung der Eltern, bei der das Kind mitversichert ist.

Nicht nur verkleidete Kinder mit Streichen ziehen an Halloween durch die Straßen, es ist auch ein beliebter Tag für große Partys. Bei privaten Feiern in gemieteten Räumlichkeiten sind verursachte Schäden über die Privathaftpflichtversicherung des Gastgebers abgesichert, wenn diese eindeutig auf ihn zurückzuführen sind. Wenn Gäste einen Schaden verursachen, so ist deren Privathaftpflicht dafür zuständig. Wenn der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann, beispielsweise bei einer Kostümparty, wird es schwierig. Im Zweifel wird dann ebenfalls der Gastgeber haftbar gemacht. Dieselben Regelungen gelten übrigens auch für Vereine.

Ebenfalls im Trend sind leuchtende Kürbisse. Verursacht die Kerze einen Brand in einer Wohnung, kommen die Hausratversicherung des Mieters für Schäden am Mobiliar und die Privathaftpflicht für übergreifende Feuerschäden am Gebäude auf. In einer eigenen Immobilie greift darüber hinaus die Gebäudeversicherung. Hier sollte auf einen hochwertigen Tarif geachtet werden, der auch grob fahrlässig verursachte Schäden abdeckt.

Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht von der Privathaftpflichtversicherung gezahlt und können unter Umständen als Straftaten gewertet werden. Umso wichtiger ist es, dass Eltern ihre Kinder über Gefahren und Konsequenzen aufklären, wenn diese an Halloween alleine um die Häuser ziehen.

Was Kinder und Jugendliche dürfen

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche überhaupt draußen bleiben? Eine gesetzlich vorgeschriebene Altersregelung gibt es für das Herumziehen in der Nachbarschaft nicht. Daher liegt es im Ermessen der Eltern, wie lange die Kinder abends unterwegs sein dürfen. Im Jugendschutzgesetz ist lediglich geregelt, was in Gaststätten und auf öffentlichen Tanzveranstaltungen gilt. Allerdings gilt stets die gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht durch die Eltern. Der Verdacht einer Aufsichtspflichtverletzung liegt nahe, wenn Eltern sehr junge Kinder bis in die Nacht hinein allein umherziehen lassen. Die Aufsichtspflicht endet erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, wobei es dann immer noch Ausnahmen gibt.

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Donnerstag, 3. Oktober 2024

Vorsicht vor herabfallenden Baumfrüchten - Kfz-Versicherung zahlt nicht jeden Schaden am Auto

 Einen schönen Herbst verbinden viele mit bunten Blättern die vor goldener Sonne zu Boden fallen und die Wege säumen. Für Autofahrer, die als "Laternenparker" unterwegs sind, hat diese Jahreszeit jedoch eine unangenehme Begleiterscheinung. Denn im Herbst können herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln, Walnüsse oder Äpfel für Dellen und Kratzer sorgen. Je nach Gewicht und Fallhöhe hinterlassen sie kleinere oder größere Spuren. Deshalb gilt: Augen auf bei der Parkplatzwahl.

Für Autofahrer kein Regress beim Baumeigentümer

Autofahrer sollten deshalb die Parkplatzauswahl im Herbst unter großen Bäumen besser meiden. Denn weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind im Falle von herunterfallenden Baumfrüchten dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu leisten. Es gibt dazu mittlerweile verschiedene Gerichtsurteile, die herabfallende Baumfrüchte als „allgemeines Lebensrisiko" bewerten.
Deshalb können Baumeigentümer, anders als bei morschen Ästen, nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn beispielsweise Kastanien auf ein Auto fallen und Schäden verursachen. Dies wird rechtlich als ein natürliches Ereignis eingestuft, welches von Autofahrern vorhergesehen werden muss. Demnach sind Schäden selbst verschuldet.

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Auch die Autoversicherung nimmt in der Regel keine Schadenübernahme vor

Eine Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für Sturmschäden auf, die nachweislich mindestens durch Windstärke 8 verursacht wurden. Bei normalem Herbstwetter zahlt die  Teilkaskoversicherung deshalb nicht. Eine abgeschlossene Vollkaskoversicherung könnte möglichweise einspringen. Diese zahlt aber im Regelfall nur dann einen Schaden durch herabfallende Baumfrüchte, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelte, das plötzlich auftrat. Dann wird es nach den Vertragsbedingungen als Unfallschaden behandelt.

Bausteine der Autoversicherung im Überblick

Wenn die Vollkaskoversicherung den Schaden übernimmt, muss die vereinbarte Selbstbeteiligung und die schadensbedingte Hochstufung berücksichtigt werden. Daher sollten Betroffene besser abwägen, ob die Regulierung über die Versicherung wirklich sinnvoll ist. Möglicherweise ist es auch günstiger, die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen.

Die Reparaturkosten können stark schwanken

Was solche Reparaturen kosten, hängt vom Schadensbild, dem betroffenem Automodell und vom Lack ab. Dies kann nur individuell für jedes einzelne Fahrzeug berechnet werden, beispielsweise mit einem Kostenvoranschlag in einer Werkstatt. Oftmals kann jedoch bereits eine preisgünstigere Smart-Repair-Lösung ausreichen. Ist der Schaden größer muss im Regelfall ein komplettes Bauteil neu lackiert werden. Je nach handwerklichem Geschick und individuellem Anspruch ans Ergebnis könnte man

Bei kleineren Schäden kann je nach handwerklichem Geschick und individuellem Anspruch an das Ergebnis auch selbst Hand angelegt werden, zum Beispiel mit einem Lackstift. Nutzer von Leasingfahrzeugen sollten beachten, dass die Leasingfirmen am Ende der Laufzeit genau prüfen, ob solche Schäden professionell behoben worden sind.

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Mittwoch, 21. August 2024

Diebstahl aus dem Garten - Eine Hausratversicherung bietet Schutz

 Die Sommerzeit ist für viele auch Gartenzeit. Allerdings nutzen auch "Langfinger" diese Saisonzeit für erhöhte Aktivitäten. Deshalb sollte auch die Hausratversicherung immer auf dem neuesten Stand gehalten werden, denn über ein Balkonkraftwerk gab es beispielsweise vor einigen Jahren versicherungstechnisch noch nichts zu besprechen. So sind über eine Hausratversicherung auch viele Gegenstände im Garten des Versicherungsgrundstücks bei Diebstahl abgesichert, was jedoch vielen Versicherten nicht so klar ist – so zum Beispiel auch, wenn man verreist ist.

Saisonale Ereignisse und neue Technik finden sich viele

Grillen Sie gerne im eigenen Garten? Nutzen Sie einen Rasenmähroboter oder haben Sie sich schon eine Steckersolaranlage zugelegt? Klar, dass Fragen wie diese die Aufmerksamkeit viel eher wecken, als ein durcharbeiten der Versicherungsbedingungen der bestehenden  Hausratversicherung, inwieweit "moderne" Anschaffungen im bestehenden Vertrag mitversichert sind. Auch deshalb, da viele nicht wissen, dass die Hausratversicherung auch Risiken außerhalb des Hauses versichert. Darum sollte man sich gerade bei Neuanschaffungen damit beschäftigen und einen umfangreichen Versicherungscheck durchführen.

Diebstahlgefahr für kostspielige Gartengeräte

Gartenwerkzeuge, Grills und Gartenmöbel – jeder Eigentümer eines Garten am Haus weiß: Summiert man die Werte aller Gartengeräte, befinden sich in manch einem Garten kleine Vermögen. Und es kommen immer neue Werte dazu: So steigt zum Beispiel der Absatz von Mährobotern seit Jahren an – und auch Outdoorküchen erleben einen Hype. Besonders gefragt sind aktuell Steckersolaranlagen (sogenannte Balkonkraftwerke), die auch im Garten aufgestellt werden können.

Doch alle kompakten Gartengeräte haben ein Problem: Sie sind meist leicht aus dem Garten entwendbar. Insbesondere in der Reisezeit besteht eine erhöhte Diebstahlgefahr und deshalb ist in der Hausratversicherung der Diebstahlschutz auch für viele Gartenhelfer auf dem eigenen Versicherungsgrundstück vorhanden. Voraussetzung: Man verfügt über ein aktuelles und ausreichendes Leistungspaket für die persönlichen Bedürfnisse.

Schutz bei Diebstahl aus dem Garten

Schon in mittleren Leistungspaketen befinden sich in der Hausratversicherung bis zu fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme bei Diebstahl von Gartengeräten auf dem Versicherungsgrundstück. Wichtig: Ein Diebstahl muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Versichert sind beispielsweise:

  • Gartenmöbel
  • Outdoorküchen
  • Gartengeräte
  • Gartenskulpturen
  • Wäsche und Bekleidung
  • Kinderspiel- und Sportgeräte (ohne Fahrräder)
  • Wäschespinnen
  • Gartenroboter
  • Grills
  • Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerke)

Gut zu wissen: Auch bei Brand versichert

Auch bei Feuer sind Gartengeräte inkl. Mährobotern, Gartenmöbel, Grills, Wäschespinnen und Outdoorküchen auf dem Versicherungsgrundstück bis fünf Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

Balkonkraftwerke: Boom hält an und deshalb ist ein Vertragscheck angeraten

Der Boom für Steckersolaranlagen reißt nicht ab: Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden in Deutschland 152.000 Anlagen angemeldet  – ein Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023. Standardmäßig sind diese Anlagen gegen Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden und Diebstahl in der Hausratversicherung abgesichert. Empfehlung: Den Vertrag überprüfen, ob es vom Versicherer mittlerweile ein Zusatzpaket speziell für Steckersolaranlagen/Balkonkraftwerke gibt. Dann können zum Beispiel auch Material-, Ausführungs- und Bedienfehler abgesichert werden.

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Mittwoch, 10. Juli 2024

Für Fahnen und Flaggen am Auto zur Fußball-EM gibt es einige Regeln zu beachten

 Es wird mit der Fußball-Europameisterschaft wieder bunt auf unseren Straßen. Denn viele Fußballfans feiern mit Flaggen, Wimpeln oder Spiegelüberziehern am Fahrzeug nach einem Sieg im Autokorso die Fußball-Europameisterschaft. Doch nicht alles, was dem Fußballfreund gefällt, ist auch erlaubt an seinem Auto. Damit niemand nach einem Verkehrsunfall als Verlierer da steht, ist bei der "Beflaggung" etwas Vorsicht angebracht.

Damit das Fähnchen keinen Ärger macht

Solange die Fanartikel die Sicht des Fahrers nicht einschränken und sicher befestigt werden, ist das Anbringen von kleinen Wimpeln und Fahnen laut ADAC kein Problem. Jedoch sollte beim Kauf der Fan-Artikel auf Qualität geachtet werden, denn wenn beispielsweise Halterungen leicht brechen, können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dies gilt besonders bei höheren Geschwindigkeiten, wenn sich an den Fensterscheiben eingeklemmte Fahnen lösen oder abbrechen. Deshalb sollten die Fähnchen insbesondere vor Überland- oder Autobahnfahrten entfernt werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.

Bei den Frontscheiben und vorderen Seitenscheiben sollten Dekorationen "Tabu" sein, denn dies wäre so, als wenn man im Winter mit nicht freigekratzten Scheiben durch die Gegend fährt. Auch sind großformatige Fahnen, welche an Stangen aus dem Fenster gehalten werden, nicht erlaubt. Auch bei den beliebten Spiegelüberziehern muss darauf geachtet werden, dass die eingebauten Blinker im Spiegel nicht verdeckt werden.

Umfrage zur Beflaggung bei der Fußball-EM 2024 in Deutschland

Was machen, wenn es doch zu einem Schaden kommt

Wenn es durch wegfliegende Artikel zu einem Schaden an anderen Fahrzeugen oder Personen kommt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Häufig lässt sich aber der Verursacher nicht ermitteln oder es fehlen Beweismittel ihn zu überführen. Dann muss der Geschädigte selbst für die anfallenden Reparaturen aufkommen, beziehungsweise kann nur mit einer Vollkasko-Versicherung auf eine Schadenregulierung setzen. Vergessen sollten Fähnchen-Besitzer nicht, dass die Halterungen in den Seitenfenstern Dieben das Knacken des Fahrzeugs erleichtern. Ein solcher Schaden gilt als Grobe Fahrlässigkeit und der Kfz-Versicherer kann bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung die Leistung für Schäden kürzen.

Bei Autokorsos ist Vorsicht geboten

Damit beispielsweise keine Auffahrunfälle passieren, sollten Teilnehmer mit Vorsicht fahren und immer mit unvorhersehbaren Fahrmanövern von anderen rechnen. Denn auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung. Wenn man sich als Fahrzeugführer nicht an die Verkehrsregeln hält und es kommt zu einem Unfall, gibt es sicher Ärger mit dem Versicherer. Denn der Versicherer kann das Fehlverhalten als Mitschuld einstufen und Schadenersatzansprüche reduzieren. Kommt es sogar zu Personenschäden ist auch der Staatsanwalt schnell mit involviert.

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Donnerstag, 30. Mai 2024

Balkonkraftwerk richtig versichern: Schutz für mobile Solaranlagen

 Um seinen eigenen Strom zu produzieren, der kam in der Vergangenheit an einer Photovoltaikanlage nicht vorbei. Bisher waren Photovoltaikanlagen vor allem für Hauseigentümer interessant. Nun können auch Mieter und Wohnungsbesitzer mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen.

Ob als Solarpaneele, welche zugleich auch als Balkonsichtschutz fungieren, montiert auf dem Garagendach oder mobil im Garten als Stecker im Gartenbeet - die kleinen Balkonkraftwerke sind schnell montiert und steckerfertig ans Hausstromnetz anschließbar. Durch die mobilen Balkonsolaranlagen ist es nun beispielsweise auch Mietern in Mehrfamilienhäusern möglich, zumindest einen kleinen Teil des Energiebedarfs selbst abzudecken.

Wer selbst Strom erzeugen möchte, muss sich auch mit dem passenden Versicherungsschutz beschäftigen

Für Photovoltaikanlagen-Betreiber, bei denen die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist, kann der Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung oder über eine spezielle Photovoltaikversicherung gewährleistet werden. Bei den mobilen Balkonkraftwerken sieht die Sachlage anders aus, den diese gehören zu den mobilen Gegenständen im Haus und gehören deshalb zur Hausratversicherung.

Eigentümer einer Immobilie können den Versicherungsschutz einer Balkon-Solaranlage bzw. einer mobilen Anlage auch über die Wohngebäudeversicherung regeln, wenn die Solaranlage außen fest am Gebäude angebracht ist und dem versicherten Gebäude (Gebäudezubehör) dienen. Mieter haben keinen Zugang zur Gebäudeversicherung des Wohnhauses und können nur die Möglichkeit nutzen, dass mobile Balkonkraftwerk entweder mit einer speziellen Photovoltaikversicherung oder über die Hausratversicherung zu versichern.

Bruttostromerzeugung in Deutschland

Erste Versicherer bieten dafür inzwischen einen entsprechenden Versicherungsschutz für die Balkon-Solaranlage im Rahmen der Hausratversicherung an, wenn die Solaranlage ausschließlich der versicherten Wohnung dient. Dann gelten auch die im Vertrag vereinbarten Gefahren, inklusive von Sturm- und Hagelschäden. Voraussetzung ist dabei eine sach- und fachgerecht montierte Solaranlage, z.B. an der Außenseite des Balkons oder der Terrasse. Auch beim Haftpflichtschutz können Mieter inzwischen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung über den nötigen Versicherungsschutz verfügen.

Dabei wird Risiko der Einspeisung in das Stromnetz ebenfalls mitversichert. Daher ist Mietern zu empfehlen, bei ihrem Hausrat- und Haftpflichtversicherer nachzufragen, ob die mobile Solaranlage im bestehenden Vertrag, beispielsweise durch Zusatzbausteine mit eingeschlossen werden kann. Anderenfalls sollte man den Hausrat- und Haftpflichtversicherer zur nächsten Fälligkeit wechseln, um an den entsprechenden Versicherungsschutz zu gelangen. In jedem Fall sollte man sich vom Versicherer die konkrete Abdeckung bestätigen lassen.

Welcher Versicherungsschutz sollte für Balkonkraftwerke vorhanden sein

Für Schäden gegenüber Dritten tritt die Haftpflichtversicherung ein. Wird beispielsweise ein Solarpaneel durch Sturm vom Balkon gerissen und stürzt auf das Nachbargrundstück, können Personen- oder Sachschäden entstehen. Auch Schäden, welche durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz entstehen, sollten mitversichert sein. Bei Schäden am eigenen Hab und Gut, fallen die mobilen Kraftwerke grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung in den Bereich der Hausratversicherung.

Dort sind Balkonsolaranlagen typischerweise vor Gefahren wie Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Jedoch in einem geringeren Umfang - meist nur zehn Prozent der Versicherungssumme - als der Hausrat, welcher sich innerhalb der Wohnung befindet. Hier sollte man entsprechend Rücksprache mit dem entsprechenden Versicherer halten. Wer ganz sichergehen möchte, kann auch gezielt spezielle Balkon-Solarversicherungen abschließen, die mittlerweile von manchen Versicherer angeboten werden.

Warum welcher Versicherungsschutz wichtig ist:

  • Haftpflichtversicherung
    Für Schäden, welche durch den Besitz, Gebrauch oder die Unterhaltung einer Solaranlage bei Dritten verursacht wird, ist ein Haftpflichtversicherungsschutz anzuraten. Wird der produzierte Strom nur für den eigenen privaten Bedarf genutzt und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, ist die gesetzliche Haftpflicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Zur Sicherheit sollte in jedem Fall mit dem Versicherer geklärt werden, ob Schäden durch die mobile Solaranlage über die Private Haftpflichtversicherung auch tatsächlich versichert ist.
  • Hausratversicherung
    Bei einer vorhandenen Hausratversicherung kann in einem gewissem Umfang ein Versicherungsschutz bestehen. Für Anlagen, die von Mietern oder Wohnungseigentümern angeschaffte und installierte Anlagen, die jederzeit wieder abmontiert werden können, gehören zum Hausrat. Über die in der Hausratversicherung integrierte Außenversicherung besteht somit Schutz auch für solche Anlagen. Es ist allerdings zu beachten, dass der Außenversicherungsschutz im Hinblick auf die versicherten Gefahren (insbesondere Einbruchdiebstahl, Raub, Naturgefahren) wie auch die abgesicherten Summen in den allermeisten Tarifen stark reduziert ist.

  • Elektronikversicherung
    Mit einer Elektronikversicherung können Schäden an der Solaranlage abgesichert werden. Dabei werden die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte oder Bauteile versichert. Meist unter anderem gegen:
    • Beschädigungen oder Zerstörungen
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
    • Sachschäden durch Bedienungsfehler
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturmschäden

Außerdem leistet die Elektronikversicherung auch bei notwendigen Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden ggf. die Wiederbeschaffung zum Neuwert.

  • Rechtsschutz
    Für Streitigkeiten aus der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb der Anlage kann innerhalb des Privatrechtsschutzes die Leistungsart Photovoltaik-Rechtsschutz mit eingeschlossen werden. Bei älteren Verträgen sollte man seinen Vertrag entsprechend überprüfen. Wobei kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsstreit in ursächlichem Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes steht (Baurisikoausschluss). Für Mieter und Wohnungseigentümer wird ergänzend der Rechtsschutz für selbstgenutzte Immobilien empfohlen, da hier mögliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn umfasst sind.

Da Balkonkraftwerke keine Vergütung für die Einspeisung in das Stromnetz erzielen, gibt es für Betreiber auch keinen Einkommensausfall, der erstattet werden muss. Von daher benötigt man keine Balkon-Solaranlagen-Versicherung oder auch Ertragsausfallversicherung. Der Schutz der Photovoltaikmodule ist in der Regel in der Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. Deshalb sollte man hier seine bestehenden Verträge überprüfen und notfalls zu einem Anbieter wechseln, der den entsprechenden Versicherungsschutz mit anbietet.

Photovoltaikversicherung - Wer braucht diese und was bringt diese

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Dienstag, 6. Februar 2024

Gesundheitsfragen bei Versicherungen - Kenntnis der Arztakte ist wichtig

 Für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung, bekommt man als Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss Fragen zu seinem Beruf und zu seiner Gesundheit von der Versicherung gestellt. Diese Auskünfte über das berufliche und persönliche Risiko sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Die Kunden sollten diese Fragen ehrlich beantworten, da die Versicherungen die Angaben vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung prüfen.

Bei welchen Versicherungen gibt es Gesundheitsfragen?

Die wichtigsten Versicherungen mit Gesundheitsfragen sind:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitsversicherung
  • private Krankenversicherung
  • private Pflegeversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung

Genaue Angaben für den vollen Versicherungsschutz

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung sollte der Versicherungsnehmer sich genau über seine Erkrankungen und die Diagnosen informieren. Im Zweifelsfall müssen behandelnde Ärzte hierzu kontaktiert werden. Eine ungenaue oder unwissentlich falsche Diagnose kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer, wenn er zum Beispiel aufgrund solcher Erkrankungen berufsunfähig wird oder eine Behandlung notwendig wird, kein Geld der Versicherung erhält. Daher sind die genauen Angaben aller Diagnosen unerlässlich.

Sind sehr viele unterschiedliche Ärzte kontaktiert worden, so kann die gesetzliche Krankenkasse Auskünfte über die Diagnosen geben. Die Krankenkasse druckt ihren Versicherten einen Überblick aus, wann er welche Diagnose erhalten hat und wann es für welchen Zeitraum zu Krankenhausaufenthalten kam. Zudem kann die Kassenärztliche Vereinigung ebenfalls Auskünfte über die genauen Diagnosen geben.

Denn das, was der Patient in Erinnerung hat, ist nicht unbedingt das, was der Arzt dokumentiert. So kann aus einem harmlosen Schnupfen auch eine Allergie werden, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung einen ganz anderen Sachverhalt darstellt. Auch Verwechslungen in der Dokumentation von Patienten können zu Fehldiagnosen führen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer immer dann auf der sicheren Seite, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung eine Vorerkrankung kennt und akzeptiert. Häufig wird jedoch durch solche Vorerkrankungen der monatliche Beitrag teurer, da aus Sicht der Versicherungen das Risiko, an berufsunfähig zu werden, steigt.

Anteile der Krankheiten, die zu Berufsunfähigkeit geführt haben

 

Schweigepflichtentbindungen vor und während des Versicherungszeitraums

Damit die Versicherung abgeschlossen werden kann, ist eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte notwendig. Ist es nicht möglich, diese Schweigepflichtentbindung speziell zur Auskunft für die Aufnahme in die Versicherung auszustellen, weil der Versicherer eine generelle Entbindung der Schweigepflicht wünscht, so besteht die Möglichkeit, diese Schweigepflichtentbindung zurückzuziehen. Das ist dann sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeit oder Krankheit eintritt, da der Versicherungsnehmer so erfährt, welche Berichte der Versicherer anfordert.

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Mittwoch, 31. Januar 2024

Unfälle und Schäden beim Karneval - So ist man richtig versichert

 Bunte Verkleidungen, viel Musik und ausgelassene Stimmung, die Narren und Jecken laufen sich warm für den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht, es wird in vielen Bundesländern ausgiebig gefeiert. Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch herrscht oft der Ausnahmezustand und ein buntes Treiben. Es wird gefeiert, getanzt und gelacht. Doch da, wo scharenweise Menschen zusammen kommen, kann auch mal etwas schief gehen. Was ist, wenn die ausgelassene Stimmung plötzlich durch ein Schadenereignis getrübt wird?

Wer haftet bei Schäden durch Kamelle beim Karnevalsumzug

In den Narren-Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz säumen hunderttausende die Straßen, um zu feiern und den Teilnehmern der Karnevalsumzüge zuzujubeln. Neben aufwendig geschmückten Wagen, Kostümierung, Musik-Corps und Reitern dürfen Kamelle und Bonbons natürlich bei keinem Karnevalsumzug fehlen. Jedoch sollten die "Wurfgeschosse", die von den Festwagen fallen, nicht unterschätzt werden. Denn gelegentlich kann es natürlich auch passieren, dass eine Kamelle sprichwörtlich ins Auge geht. Wer ausgelassen feiert, der kann sich nur mit den folgenden zwei Versicherungen ausreichend schützen.

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sichert man sich gegen Schäden ab, die man anderen zufügt. Mit einer privaten Unfallversicherung sichert man sich selbst ab, wenn man dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Denn die gesetzliche Unfallversicherung ist für Karnevalsveranstaltung nicht zuständig, da es sich um eine Freizeitveranstaltung handelt. Auch der Veranstalter des Karnevalsumzuges haftet nicht für Schäden, die durch herumfliegende Kamelle entstehen. Denn laut einem Urteil des Kölner Amtsgerichts gilt nämlich: Die süßen Geschosse gehören zu einem Karnevalsumzug einfach dazu.

Wofür Verbraucher an Karneval Geld ausgeben

Rechtzeitig den Versicherungsschutz prüfen

Wer sorgenfrei durch die fünfte Jahreszeit kommen möchte, sollte rechtzeitig seinen Versicherungsschutz überprüfen. Man sollte grundsätzlich prüfen ob überhaupt ein Versicherungsschutz vorhanden ist. Wenn dies der Fall ist, sollte überprüft werden, ob dieser ausreichend und auch passend ist. Denn auch während der närrischen Zeit gilt: Wer einen anderen schädigt, muss nach dem Gesetz Schadensersatz leisten. Er haftet dafür mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen. Möglicherweise ein Leben lang.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht, wenn der Unfall in der Freizeit passiert. Im Fall der Fälle schützt deshalb nur eine private Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls – und dies nicht nur während des Karnevals. Bei Rosenmontagsumzügen kommt es beispielsweise immer wieder zu Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Deshalb ist der Versicherungsschutz an den "tollen Tagen" wichtiger denn je.

Mit dem Vergleichsrechner für die private Haftpflichtversicherung und für die Unfallversicherung können Sie Ihre bestehenden Verträge überprüfen oder wenn keine Verträge vorhanden sind, rechtzeitig den Versicherungsschutz beantragen.

Das Auto im Fasching besser stehen lassen

Man sollte nicht vergessen, dass man, wenn man ausgelassen feiert und dabei nicht auf alkoholische Getränke verzichten möchte, sein Auto auf jeden Fall stehen lassen sollte. Denn der Narr gefährde nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, bei einer Kontrolle riskiere er neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg gegebenen falls auch noch den Führerscheinentzug. Wer meint, sich nach einem Unfall dann auf seine Kfz-Kasko verlassen zu können, liegt falsch.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kostet Alkohol am Steuer auch den Versicherungsschutz! Verursacht der betrunkene Karnevalist einen Unfall, wird der Fahrer für die Folgen von der Versicherung zur Kasse gebeten. Zudem muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt. Der Versicherer ist in so einem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, zu zahlen.

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