Freitag, 19. November 2021

Das jährliche Wechselfieber bei der Kfz-Versicherung hat begonnen

 Mit Beitragseinnahmen von mehr als 22 Milliarden Euro im Jahr und fast 124 Millionen Verträgen ist die Kraftfahrtversicherung die größte Sparte in der Schaden- und Unfallversicherung. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Um einen Anteil an diesem großen Kuchen wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen gerungen. Dies ist zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Die meisten können immerhin zwischen zehn und 20 Prozent sparen, wenn sie bis zum 30. November ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter umsteigen.

So kann bei der Kfz-Versicherung kräftig gespart werden

Und das lohnt sich. Laut einer Marktstudie des Instituts für Versicherungswirtschaft gibt es bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf 1.231 Euro. Der geringste festgestellte Unterschied beträgt immer noch rund 300 Euro im Jahr. Früher hing die Versicherungsprämie stark davon ab, welches Auto man fährt. Für einen Kleinwagen mit umweltfreundlicher Motorisierung war die Police in der Regel günstiger als für eine Luxuskarosse. Das hat sich längst geändert. Der Faktor Mensch spielt bei der Kalkulation der Beitragshöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Mittlerweile gibt es für etwa 50 persönliche Merkmale zum Teil satte Rabatte bei der Haft- und Kaskoversicherung.

Stichtag zu Wechsel der Kfz-Versicherung

Wichtig ist auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten

Otto Normalverbraucher hat dabei längst den Überblick verloren. Deshalb kann ich nur empfehlen, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf die Beitragsersparnis zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungen mit noch mehr individuellen Ausgestaltungen den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Das Service-Tool ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

Hier kommen Sie zum Kfz-Vergleichsrechner

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Mittwoch, 1. September 2021

Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen für den Geschäftsführer

 Geschäftsführer großer Unternehmen stehen täglich vor verantwortungsvollen Entscheidungen. Diese Entscheidungen müssen im besten Wissen und Gewissen gemacht werden. Die Folgen einer Fehlentscheidung können dramatische Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens haben. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen können aber auch Haftungsfragen relevant bzw. schlagend werden. Für den Geschäftsführer wird die Entscheidung aber nicht nur den Unternehmensbereich treffen, sondern kann ihn auch persönlich treffen.

Haftungsrisiko von Geschäftsführern wird oft unterschätzt

Als Geschäftsführer muss das Interesse daher darin liegen, dass sich dieser von Regressforderungen befreien kann. Wie man sich als Geschäftsführer das Risiko einer Haftung entledigt, wollen wir in diesem Artikel näher erläutern. Zu den wohl gängigsten Methoden der Verringerung des Haftungsrisikos zählt der Abschluss einer Versicherung. Damit wird das Risiko zumindest zum Teil nach außen verlagert. Meist geht es um die Erfüllung von Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Geschäfts entstehen.

Eine Möglichkeit der Verringerung des Haftungsrisikos besteht in dem Abschluss einer Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt. Darunter versteht man eine Versicherung, die es erlaubt, sich für die Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber der Versicherungsgesellschaft haftbar zu machen. Im Schadensfall haftet folglich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Gläubigen eines Dritten und tritt als Zahler der Verbindlichkeit ein. Es handelt sich um eine Alternative zur klassischen Bankbürgschaft. Diese Methode ist ebenso gebräuchlich.

Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft

Wo liegt der Unterschied zur Bankbürgschaft

Wenn Sie als Unternehmer aufgrund eines guten Geschäftsabschlusses Sicherheiten einfordern, stehen Sie vor der Wahl zwischen einer Bankbürgschaft oder einer Bürgschaftsversicherung (Kautionsversicherung). Experten raten zur zeiten Variante. Die Gründe liegen vor allem in den geringeren Kosten der Bürgschaftsversicherung. Man zahlt zum Beispiel keine Gebühren, um die Ausstellung der Urkunden zu gestatten. Ebenso sind Änderungen oder Prüfungsaufträge viel günstiger als bei der Bankbürgschaft. Sie bezahlen einfach eine Gebühr pro Jahr und haben damit alle Kosten abgedeckt. Es spricht auch die höhere Schadenssumme für den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung (Kautionsversicherung). Natürlich ist das immer im Verhandlungsspielraum eines Unternehmens inbegriffen, aber die Praxis spricht eine eindeutige Sprache.

Haftungen aus Sicht des Geschäftsführers

Als Geschäftsführer ist man federführend bei allen Entscheidungen involviert. Daher muss man sich im Detail mit all diesen Fragen beschäftigen. Viele Geschäftsführer nutzen aufgrund der hohen Komplexität der Fälle externe Rechtsanwälte, die ihnen bei Detailfragen zur Hand gehen.

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Dienstag, 10. August 2021

Schäden durch Starkregen und Hochwasser - Was ist für die Schadenregulierung mit der Versicherung zu beachten

 Die schweren Unwetter mit starken Regenfällen und Überflutungen verursachten in weiten Teilen Deutschlands große Schäden und hat viele Menschen tragisch getroffen. Viele haben alles verloren und mein Mitgefühl gilt von ganzem Herzen all denen ganz besonders, die einen geliebten Menschen verloren haben. Die Versicherungsbranche ist hier insgesamt gefordert, rasch und wirklich einfach zu helfen. Häufig kann der Nachweis zu beschädigten oder zerstörtem Hab und Gut nicht erbracht werden, Sachverständige können nicht schnell genug begutachten und zerstörte Gegenstände müssen alsbald entsorgt werden.

WICHTIG: Umfassende Dokumentation der Schäden

Viele Betroffene möchten sofort, wenn sich das Chaos lichtet, beginnen aufzuräumen. Es ist jedoch enorm wichtig, dass sie den Zustand von Hausrat oder dem Wohngebäude vorab dokumentieren! Grundsätzlich ist es wichtig zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz für die Elementarschäden besteht. Danach sollte man sich mit seinem Gebäude- oder Hausratversicherer in Verbindung zu setzen und klären, welche Anforderungen an die Schadenregulierung erwartet werden. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die meisten Versicherer haben bestimmte Pauschalbeträge, die ohne Nachweise reguliert werden. Unabhängig davon sollte jeder Betroffene den Schaden mit aussagekräftigen Fotos oder Videoaufnahmen in Detail- und Gesamtansicht so genau wie möglich dokumentieren.

Natur­ka­ta­stro­phen in Deutsch­land 2002-2019

Hierbei sollten insbesondere die beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile gut zu sehen sein. Fotos oder Videos können in diesem Fall am besten aus unterschiedlichen Entfernungen und Richtungen aufgenommen werden. Klären Sie mit ihrem Versicherer, ob beschädigte Gegenstände bis zum Ende der Schadenregulierung auf bzw. bis der Entsorgung zugestimmt wurde, aufgehoben werden müssen. Danach kann alles entsorgt werden, was entsorgt werden muss. Versicherungsnehmer können in dieser ungewöhnlichen Situation zerstörte Dinge nicht unbedingt immer aufbewahren oder sie sind schlichtweg nicht mehr vorhanden. Anhand der gemachten Aufnahmen kann dann jedoch nachvollzogen werden, welche Schäden eingetreten sind.

Zeitnahe Schadenmeldung an den Versicherer

Für eine schnelle Bearbeitung haben die meisten Versicherer direkte Email-Adressen eingerichtet, bei denen die Bearbeitung bevorzugt stattfindet. Die meisten Telefon-Hotlines dürfen dagegen überlastet sein. Von den meisten Versicherern ist mir bekannt, dass diese mit Hochdruck an der Abarbeitung der Schadenfälle arbeiten. Bitte beachten Sie: Je genauer der Schaden dokumentiert wird, umso einfacher kann der Versicherer diesen regulieren. Wichtig ist auch: Veranlassen Sie zwingend notwendige und erforderliche Reparaturen (Notreparaturen), damit sich der Schaden nicht unnötig vergrößern kann und Folgeschäden minimiert werden. Bei der Schadenmeldung ist es wichtig folgende Angaben zu machen:

  • Angabe des Schadentags sowie Schilderung des Schadenhergangs und der Schadenursache: Was ist wann, wo und wie passiert?
  • Insbesondere bei Überschwemmungsschäden wird eine detaillierte Schilderung, ob das Grundstück überschwemmt war, wo das Wasser herkam und wie es in das Gebäude eingedrungen ist (z. B. niederschlagsbedingte Überschwemmung, über die Ufer getretener Fluss oder Rückstau) benötigt.
  • Bei Rückstauschäden: Ist eine Rückstausicherung vorhanden und wenn ja, wann wurde diese zuletzt gewartet

Welche Schäden ersetzt die Elementarschadenversicherung?

Der Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung übernimmt u. a. die Kosten für:

  • Reparaturen im und am Haus und an Nebengebäuden wie z. B. der Garage,
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes,
  • den eventuellen Abriss des Gebäudes,
  • die Konstruktion und den Bau eines gleichwertigen Hauses,
  • eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, wenn das Haus unbewohnbar ist.

Der Elementarschutz in der Hausratversicherung sichert den kompletten Hausrat ab:

  • übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar
  • erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut zerstört ist.

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Dienstag, 20. Juli 2021

Starkregen-Risiko in Deutschland steigt - Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten

 Der Sommer in Deutschland 2021 hinterlässt bisher eine ordentliche Schadenbilanz für die Versicherungsunternehmen und viel Kummer bei den von Schäden Betroffenen. Immer wieder ziehen schwere Unwetter über Deutschland hinweg und wechseln sich mit Wärmephasen ab. „Lange Unwetter-Nacht für Einsatzkräfte” oder "Alarmstufe Rot", titelten beispielsweise die Medien. Bei all den erhöhten Schadenereignissen stellt sich die Frage: Wie können sich Haus- bzw. Wohnungsbesitzer und Mieter passend absichern und im Schadenfall richtig verhalten?

Durch Starkregen entstehen Millionenschäden

Deshalb ist es wichtig, sich zunächst mit ein paar Zahlen zu beschäftigen. Laut dem Umweltbundesamt entstehen Starkregen aus sogenannten konvektiven Niederschlägen, die zwischen Juni und August in Verbindung mit Gewitterzellen auftreten können. Bei seinem Auftreten kann ein solche Schauer für teure Schäden an Haus und Eigentum sorgen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) fand in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) im letzten Winter heraus, dass extreme Regenfälle zwischen 2002 und 2017 Schäden von ca. 1,3 Millionen an deutschen Wohngebäuden verursacht haben. So zahlte ein Hausbesitzer im Durchschnitt 5.300 Euro pro Schaden für die Beseitigung der entstandenen Schäden.

Anzahl der extremen Regenereignisse in Deutschland

Der Klimawandel begünstigt Starkregen

Aus einer Untersuchung des GDV kommen konvektive Niederschläge überall in Deutschland vor. Seit der Jahrtausendwende war beinahe jeder Ort in Deutschland mindestens einmal von einem solchen Starkregen betroffen. Stratiformer Niederschlag, also ein gleichförmiger Dauerregen, trifft hingegen vorrangig das Mittelgebirge und Alpenvorland. Im Schnitt steigt die Regenmenge derzeit kontinuierlich an. Laut dem DWD stieg die jährliche Regenmenge von 770,5 Millimeter (1881 bis 2019) auf 792,9 Millimeter (1991 bis 2019). Damit nicht genug: Gleichzeitig soll im Rahmen des Klimawandels auch die Anzahl der Wetterextreme zu nehmen. Der Deutsche Wetterdienst geht von einem Anstieg der Starkregenfälle um 14 Prozent pro einem Grad Celsius der Erderwärmung aus. Die Wasserdampfmenge soll um sieben Prozent pro zusätzlichem Grad Celsius betragen.

Bei Starkregen herrscht meist Unterversicherung

In Deutschland herrscht nach wie vor eine Unterversicherung für Elementarschäden, zu denen Starkregenereignisse zählen. Fast die Hälfte aller Gebäude (45 Prozent) sind nicht gegen Naturgefahren wie Hochwasser abgesichert, berichtet der GDV.  Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Denn nur dann ist eine Übernahme der Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks durch die Versicherung möglich.

Wichtig ist im Schadenfall gut zu dokumentieren

Nachfolgend eine Übersicht, wie man sich als Versicherungsnehmer im Schadenfall am besten verhalten sollte:

  • Den Schaden sofort melden: Versicherungsnehmer sollten so schnell es geht beim Versicherer Bescheid sagen – eine detaillierte Schadensaufstellung ist auch später noch möglich.
  • Folgeschäden vermeiden: Für Versicherte ist es wichtig, den Schaden gering zu halten. Bei einer Überschwemmung des Kellers etwa Einrichtungsgegenstände in Sicherheit bringen oder das Wasser abpumpen.
  • Dokumentieren: Fotos und Videos helfen dabei, den Schaden genau festzuhalten.
  • Keine Reparatur ohne Versicherer: Versicherungsnehmer sollten Rücksprache mit dem Versicherer halten, bevor sie eine Reparatur in Auftrag geben.
  • Archivieren: Versicherte können etwa Quittungen von Reparaturarbeiten aufheben und diese für die Steuererklärung behalten.

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Quelle: Gothaer Versicherung

Dienstag, 8. Juni 2021

Wasserschaden - Nicht jeder ist auch als Leitungswasserschaden versichert

 Als Immobilienbesitzer weiß man, dass sich das Wasser immer seinen Weg sucht und deshalb versichert man sein Gebäude entsprechend. Üblicherweise wird bei der Gebäudeversicherung deshalb auch der Bereich Leitungswasserschäden mit eingeschlossen. Aus einem aktuellen Gerichtsurteil geht aber hervor, dass ein Wasserschaden nicht gleich Wasserschaden ist.

Die Umstände des Einzelfalles sind für die Versicherung entscheidend

Ob bei einem Wasserschaden eine Versicherung wirklich leisten muss, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wo der Wasserschaden genau aufgetreten ist und was dazu in den Vertragsbedingungen steht. Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 8 U 3471/20) auf. Demnach ist nach Ansicht des Gerichts ein Wasserschaden an einer Drainage im Außenbereich eines Hauses kein Leistungswasserschaden. Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum (Nr. 5/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund aus Berlin. Dass die Drainage in Folge eines Rohrbruches übergelaufen ist, ändert daran nichts, so die Aussage des Gerichts.

Wohngebäudeversicherung und ihre Leistungen

Der Fall der Verhandlung:

In dem versicherten Gebäude war ein Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes gebrochen und verstopft. Dadurch entstand ein Rückstau und eine Drainage, welche im Außenbereich des Hauses verlegt war, lief über. Das überlaufende Wasser drang in den Keller ein und richtete dort entsprechende Schäden an. Die geforderten 50.000 Euro an Schadenersatz wollte die versicherung aber nicht übernehmen. Nach Ansicht der Versicherung war der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung nicht versichert.

Das Urteil der Verhandlung:

Die Richter gaben der Aufassung des Versicherers Recht, dass der aufgetretene Schaden kein Leitungswasserschaden ist, welcher von den Versicherungsbedingungen abgedeckt werde. Die Gefahr Leitungswasser versichere nur Risiken, welche in Verbindung mit Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder dem Rohrleitungssystem verbundenen sonstigen Einrichtungen stehen. Das Wasser sei aus der Drainage ausgetreten und von dort in den Keller gelaufen. Die Drainage diene jedoch nicht dazu, das Haus mit Wasser zu versorgen oder Wasser aus dem Gebäude abzuleiten, sondern ausschließlich der Bodenentwässerung. Auch die zusätzliche Versicherung gegen Bruchschäden an den Rohren greife hier nicht, weil sie nur die Kosten der Rohrbruchbeseitigung abdecke und nicht die daraus entstandenen Folgeschäden umfasse.

Fazit

Eine Gebäudeversicherung zahlt nur für einen Wasserschaden, wenn das Wasser aus den Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen ausgetreten ist. Wasserschäden durch Hochwasser, Regenrinnen oder Abwasser-Rückstau sind in der Gebäudeversicherung innerhalb des Bereiches der Leitungswasserschäden nicht versichert. Hierzu benötigt man bei der Gebäudeversicherung den Zusatzbaustein Elementarschäden. Über diesen Leistungsbaustein wäre eine Schadenübernahme durch den Versicherer möglich gewesen. Den solche Schäden werden nur ersetzt, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde, bzw. der „Elementarschadenschutz“ als Zusatzmodul zu der  Gebäudeversicherung gewählt wurde.

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Montag, 22. Februar 2021

Hausratversicherung - Die Corona-Zeiten können für Versicherungslücken sorgen

 Durch den Lockdown ist bei vielen Menschen die Situation eingetreten, dass durch weggefallene Urlaubsreisen, nicht möglicher Café- und Restaurantbesuche oder geschlossener Modeläden viel Geld gespart und dieses oftmals für eine hochwertige Verschönerung des Zuhauses rund ums Home-Office verwendet wurde. Daher ist es zu empfehlen, jetzt auch einmal die Hausratversicherung und deren Versicherungsumfang, bzw. Leistungen unter die Lupe zu nehmen.

Die Corona-Pandemie sorgt zumindest im Bereich Einbruch und Diebstahl für rückläufige Schadenfälle
Durch die Hausratversicherung können unter anderem auch Vermögensschäden durch Einbruch und Diebstahl abgesichert werden. In der Corona-Zeit hat diese Gefahr jedoch spürbar nachgelassen, da die Menschen mehr Zuhause sind. Nach vorläufigen Schätzungen der Versicherungsbranche könnten die Einbruchsdelikte in Deutschland während der Lockdown-Phase auf ein Allzeittief gefallen sein. Diese erfreuliche Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hausratversicherung auch für andere Absicherungen oder Entschädigungen sorgt. Deshalb ist es wichtig gerade jetzt die eigene Hausratversicherung einmal genau zu überprüfen. Denn während der anhaltenden Lockdown-Phase haben viele Menschen weniger Geld für Reisen, Restaurantbesuche oder fürs Shopping ausgegeben. Stattdessen wurden hochwertige Möbel angeschafft, eine neue Küchenausstattung gekauft oder in die Multimedia-Ausstattung investiert. Dadurch kann sich in der Summe der Wert der Vermögensgegenstände im Hausrat um einiges erhöhen. Wer dann beispielsweise seit Jahrzehnten eine Hausratversicherung im Ordner schlummern hat, läuft schnell Gefahr, unterversichert zu sein.

Fahrraddiebstählen je 100.000 Einwohner im Jahr 2019

Ein regelmäßiger Vertragscheck ist deshalb immer sinnvoll
Den "alten" Vertrag regelmäßig zu überprüfen, lohnt sich daher immer, ob etwa beim sogenannten Quadratmetermodell ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. Über den Unterversicherungsverzicht hinaus lässt sich auch eine jährliche dynamische Anpassung im Vertrag vereinbaren, damit sich die Wiederbeschaffungskosten beispielsweise von teuren Hausratgegenständen stetig erhöhen. Dazu gehören übrigens auch Fahrräder und diese haben ja in der Corona-Pandemie einen regelrechten Boom erfahren. So wird geschätzt, dass der Absatz von Fahrrädern in Deutschland um mindestens 20 Prozent gegenüber vergangenen Jahr gestiegen. Nicht selten wurden dabei stylische und entsprechend teure Bikes, bzw. E-Bikes angeschafft. Sie möchten ihre Hausratversicherung von uns überprüfen lassen, dann nutzen Sie unseren Finanzcheck innerhalb der Privaten Finanzplanung.

Private Finanzplanung

Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl
Die Hausratversicherung zahlt bei einem Einbruchdiebstahl aber nur dann, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder aus einem abgeschlossenen Einzelkeller oder einer abgeschlossenen Einzelgarage gestohlen wurde. Wenn das Fahrrad auch während des Gebrauchs gegen den einfachen Diebstahl mitversichert werden soll, muss dies in den meisten Fällen mit einem zusätzlichen Leistungsbaustein eingeschlossen werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Leistung nur dann erfolgen kann, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war und der Diebstahl zwischen 6:00 und 22:00 Uhr geschehen ist. In Verträgen mit einem umfangreichen Leistungspaket wird die zeitliche Einschränkung jedoch nicht mehr angewendet. Allein dieser Unterschied zeigt, dass eine regelmäßige Prüfung der bestehenden Versicherungsverträge sinnvoll ist. Oft kann mit einem geringen Mehrbeitrag ein umfangreicheres Leistungspaket genutzt werden. Bei der Versicherung für ein teures Fahrrad kann es aber auch sinnvoll sein, eine spezielle Fahrradversicherung zu nutzen. Informationen dazu gibt es unter Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung - Der Rundumschutz für das Fahrrad.

Mehr Informationen unter:
https://www.inomaxx.de/index.php/blog/261-fahrrad-vollkasko-versicherung-der-rundumschutz-fuer-das-fahrrad.html

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Samstag, 30. Januar 2021

Versicherungen kündigen - Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte

 Es kann verschiedene Gründe geben, zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln oder einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Vielleicht zu teuer, zu wenig Leistung oder schlicht weg ein überflüssiger Versicherungsschutz. Verbraucher sollten allerdings auch einige wichtige Punkte im Blick behalten. So möchten sich manche Kunden aus einem bestehenden Versicherungsvertrag lösen, da sie mit ihrem Anbieter nicht mehr zufrieden sind oder beispielsweise bessere Angebote finden. Ein Wechsel kann deshalb durchaus sinnvoll sein, da unter den Versicherern ein starker Wettbewerb herrscht.

Mit besseren Konditionen sollen oft neue Kunden angelockt werden
Grundsätzlich ist es zu empfehlen Verträge regelmäßig zu überprüfen, denn je älter eine bestehende Versicherung ist, um so mehr kann eine Kündigung, bzw. Umstellung in einen aktuelleren Tarif sinnvoll sein. Denn es ist bei Versicherungen üblich, dass die Bestandskunden teilweise schlechter behandelt werden als Neukunden. Deshalb ist es sinnvoll verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Denn kein Versicherer ist bei allen Vertragssparten ein Top-Anbieter. Bei einer hohen Anzahl entstandener Schäden ist es manchmal sogar sinnvoll, der Kündigung des Versicherers zuvorzukommen. Denn wenn sich abzeichnet, dass eine Versicherung einen Vertrag wegen einer schlechten Schadenbilanz auflösen wird, ist die Kündigung durch den Versicherer ein erhebliches Hindernis, einen neuen Vertrag abschließen zu können. Denn ein neuerer Versicherer fragt immer nach, von wem der vorige Vertrag gekündigt wurde. Wenn dieser vom Versicherer gekündigt wurde, ist es unter Umständen schwierig, einen neuen Anschlussvertrag zu bekommen.

Die Versicherungen der Deutschen

Fristen und Bedingungen sollten beachtet werden
Je nach Versicherungsvertrag unterscheiden sich auch die Voraussetzungen und Fristen für eine Kündigung. So gilt für eine ordentliche Kündigung in der Regel eine Frist von drei Monaten bei Sachversicherungen, wie Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz. Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist dagegen nur einen Monat nach Zustellung der Beitragsrechnung. Bei einer Lebens- oder Krankenversicherung kann der Vertrag ordentlich zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Allerdings können sich Verbraucher nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt von den Versicherungen lösen, sondern nur zum Ende des Versicherungsjahres. Dies dauert oft nicht vom 1. Januar bis 31. Dezember, sondern geht über zwölf Monate ab dem Beginn der Versicherung.

Wann ergibt sich die Möglichkeit einer Sonderkündigung?
Versicherungsverträge lassen sich aber auch ohne eine Rücksicht auf die regulären Kündigungsfristen beenden, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel anhebt, ohne mehr Leistungen anzubieten. Eine Sonderkündigung muss dann spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Wirksam wird die Kündigung dann zu dem Zeitpunkt, ab dem der höhere Beitrag zu bezahlen wäre. Ein solches Kündigungsrecht besteht auch dann, wenn der Beitrag gleich bleibt und sich der Versicherungsschutz aber reduzieren wird oder der Versicherer beispielsweise einen Selbstbehalt einführt, diesen erhöht oder die Versicherungssumme herabsetzt. Eine weitere Sonderkündigungsmöglichkeit besteht, wenn man einen Schaden über die Versicherung abgewickelt hat, dann kann den Vertrag außerordentlich innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen gekündigt werden. Gleiches gilt, wenn der Versicherer sich weigert, den eingetretenen Schaden zu ersetzen.

Aber Achtung: Auch der Versicherer kann vom Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall Gebrauch machen. Dies führt dann zu der oben bereits erwähnten unangenehmen Situation, dass einem neuen Versicherer die Kündigung durch den Vorversicherer angezeigt werden muss. Je nach Versicherungsart können weitere anerkannte Gründe für eine Sonderkündigung hinzukommen, etwa aufgrund einer besonderen Lebenssituation: Doppelversicherung, nach einem Todesfall oder bei einem Fahrzeugwechsel.

Verträge immer besser schriftlich kündigen
Eine Kündigung ist per Brief, Fax oder auch per Email möglich. Zu beachten ist, dass man im Erstfall eine fristgerechte Kündigung nachweisen kann. Hier gibt es den Brief per Einschreiben oder bei Versand per Fax den Sendebericht, die bisher vor Gericht Bestand hatten. Bei einer Kündigung per Email ist auch möglich, sich den fristgerechten Eingang der Kündigung vom Versicherer bestätigen zulassen. Denn der Versicherte muss im Zweifel nämlich nicht nur beweisen, dass er die Kündigung abgeschickt hat, sondern dass diese auch fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist. Bei Sonderkündigungen muss zwingend immer der Grund genannt werden, was bei einer ordentlichen Kündigung nicht nötig ist.

Auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achten
Wer einen Versicherungsschutz beendet, der sollte darauf achten, gegen alle unkalkulierbaren Risiken geschützt zu sein. Der größte anzunehmende Schaden sollte stets versichert sein. Bei der Kündigung von Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es außerdem wichtig, einen lückenlosen Versicherungsschutz nachzuweisen, bzw. sicherzustellen. Denn ohne eine lückenlose Kfz-Haftpflicht droht eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle. Deshalb ist es empfehlenswert, Verträge nur zu kündigen, wenn man eine Alternative hat und durch den Wechsel keine Schutzlücken entstehen.

Nicht vergessen an Kündigungsfolgen zu denken, denn bei einigen Versicherungsverträgen gelten Besonderheiten
Bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine besondere Vorsicht geboten. Geht es beispielsweise um bessere Konditionen, sollte man eindringlich prüfen, ob man noch einen gleichwertigen Versicherungsschutz erhalten kann. Denn mit einem höherem Eintrittsalter steigen oft auch die Beiträge oder es fällt möglicherweise inzwischen die Gesundheitsprüfung durch gesundheitliche Beeinträchtigungen ungünstiger aus. Dann erhalte man im Ernstfall überhaupt keinen neuen Vertrag oder nur einen mit dem Ausschluss von Risiken aus Vorerkrankungen.

Der Vertrag für eine staatlich geförderte Rürup-Rente (Basis-Rente) ist nicht kündbar. Es ist nur möglich ihn beitragsfrei zu stellen. Das habe den Vorteil, dass bereits gezahlte Beiträge weiter verzinst würden. Für eine Beitragsfreistellung können aber je nach Anbieter Gebühren fällig werden und die Rente im Alter wird dann geringer ausfallen.

Ein Riester-Vertrag kann zwar gekündigt werden, allerdings muss dann aber die staatliche Förderung zurückzahlt werden.

Übersicht Kündigungsfristen

Vorlagen für Kündigungsschreiben

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