Freitag, 10. Januar 2025

Silvester - Welche Versicherung zahlt bei entstandenen Schäden

 Feuerwerkskörper gehören für die einen einfach dazu und für die anderen ist die Knallerei eher störend. Was an Silvester alle ärgern dürfte, sind Schäden durch die Böller. Sei es eine verirrte Rakete oder eine unerwartet starke Detonation eines Knallers: Schäden am eigenen Hab und Gut oder an den Besitztümern anderer Menschen lassen sich beim Silvester-Feuerwerk kaum vollständig ausschließen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, an welche Versicherung man sich im Ernstfall wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzüglich beim Versicherer eingehen.

Welche Versicherung zahlt bei solchen Schadenfällen?

Wer durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern Dritte schädigt, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, kommt eine private Unfallversicherung für Entschädigungszahlungen auf. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. Wenn das eigene Haus Feuer fängt, ist dies im Regelfall Sache der Wohngebäudeversicherung und Brandschäden an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Für Schäden an Kraftfahrzeugen ist die Teilkasko- und/oder die Vollkaskoversicherung zuständig.

Die Grafik bildet Ergebnisse einer Umfrage zu den wichtigsten Bestandteile einer Silvesterfeier ab.

Schäden die durch Kinder verursacht werden

Kinder können für Schäden unter sieben Jahren, welche sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da sie nicht dafür haften. Das bedeutet: Es besteht eine Deliktunfähigkeit. Viele Eltern wissen meist nicht, dass die Privathaftpflichtversicherung nur in solchen Fällen bei Schädigung von Dritten leistet, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deshalb sollte bei kleinen Kindern in der Familie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung darauf geachtet werden, dass der Zusatzbaustein "Leistung bei Deliktunfähigkeit" mit eingeschlossen wird.

Schäden an Autos oder anderen Kraftfahrzeugen

In der Neujahrsnacht kann ganz schnell eine Ernüchterung eintreten, wenn man nach dem Feiertrubel und dem Feuerwerk am eigenen Auto Schäden entdeckt. So können explodierende Knaller, startende Raketen oder glimmende Reste von Böllern aller Art zu Seng- und Schmorschäden führen. Es ist deshalb nicht sinnvoll, sein Auto zum Start- oder Schauplatz für das Feuerwerk machen. Denn das Auto verträgt den heißen Funkenflug überhaupt nicht. Man kann zwar versuchen, mit einer guten Lackpolitur leichte Schmauchspuren zu beseitigen, doch ist funktioniert bei größeren Schäden nicht mehr.

In erster Linie ist natürlich der Verursacher oder die Verursacherin dafür haftbar, kann aber in solchen Fällen oft nicht dingfest gemacht werden. In diesem Fall können Geschädigte die Schadenansprüche bei der eigenen Autoversicherung geltend machen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Hat man nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Wichtig ist Fotos von den Schäden zu machen

Entstandene Schäden sollten gleich mit ausreichenden Fotos, aus möglichst verschiedenen Perspektiven, dokumentiert werden. So kann gegenüber einem Versicherer ein möglicher Schaden nachgewiesen werden. Auch anwesende Zeugen, sollten namentlich notiert werden, die den Hergang bestätigen können. Wenn Feuerwerkskörper das Auto in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt haben tritt eine Teilkaskoversicherung ein. Auch Glasschäden/Glasbruch am Auto sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung. In solchen Fällen hat eine Schadensmeldung auch keinen Einfluss auf eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFR), da die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen besitzt.

Eine Vollkaskoversicherung tritt darüber hinaus auch bei Schäden durch Vandalismus ein, also wenn das Auto in der Silvesternacht mutwillig demoliert wurde. Beachten muss man: Werden Schäden über die Vollkaskoversicherung reguliert, hat dies negative Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt und man wird zur nächsten Vertragsfälligkeit hochgestuft. Vor einer Schadensmeldung, sollte außerdem geprüft werden, ob in der Kasko-Absicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

Wer Schäden feststellt, sollte umgehend seinen Kfz-Versicherer informieren und weitere Maßnahmen mit diesem besprechen. Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, möglicherweise lässt sich vielleicht der Verursacher oder die Verursacherin ja noch ermitteln.

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Dienstag, 10. Dezember 2024

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Auch nach Ablauf der Wechselfrist ist eine Kündigung möglich

 Hat man die Wechselfrist im November bei seiner Kfz-Versicherung verpasst oder die Beitragsrechnung ist erst im Laufe des Novembers eingetroffen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden, um zu einem anderen Autoversicherer zu wechseln. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung, welche die Erhöhung enthält.

Das Sonderkündigungsrecht kann genutzt werden, wenn:

  • ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder
  • eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund neuer Typklasse

Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.

Kfz-Typklasseneinstufung

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse

Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.

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Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.

Besteht die Gefahr, dass man durch den späteren Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?

Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.

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Donnerstag, 5. Dezember 2024

Kfz-Versicherungen: Kündigungsstichtag 30.11. ist ein Samstag - Kündigung rechtzeitig abschicken

 Der Stichtag für die Kündigung der meisten Kfz-Versicherungen am 30. November eines jeden Jahres fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Dies sollten wechselwillige Verbraucher beachten, wenn sie ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten. Es ist daher allen wechselwilligen Verbrauchern zu empfehlen, den alten Vertrag rechtzeitig schriftlich zu kündigen. Dies sollte per Post als Einschreiben oder per Telefax vorgenommen werden. Möglich wäre auch eine Kündigung per Email. Hier sollte man sich jedoch telefonisch rückversichern, ob die Email beim Versicherer angekommen ist und für eine Kündigung ausreicht.

Was ist bei der Kündigung zu beachten

Die meisten Verträge von Autobesitzern laufen turnusmäßig zum 31. Dezember aus. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat müssen Verbraucher, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln wollen, bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft gekündigt haben. Für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens ist dabei das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend.

Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, sollten Versicherungsnehmer dies beim Verschicken der Kündigung berücksichtigen. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Vertragslaufzeit haben, gilt die gleiche Kündigungsfrist. Es gilt dann jedoch ein anderer Kündigungstermin, sodass Sie auch hier rechtzeitig ihre alte Kfz-Versicherung kündigen sollten. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben zu versenden. Dadurch ist der Brief nachvollziehbar beim Versicherer eingegangen und die Kündigungsfrist wird gewahrt.

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Ein Einschreiben mit Rückschein dient dem Versicherungsnehmer auch als Eingangsbestätigung und ist auch "Gerichtsfest". Bei später auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer ist dies ein wichtiger Nachweis. Das Kündigungsschreiben kann auch per Telefax verschickt werden und es sollte dann der Sendebericht aufgehoben werden. Bei der Kündigung per Email hat man im Regelfall keinen rechtlich verwertbaren Nachweis über den Versand. Hier ist angeraten, den Versicherer telefonisch zu kontaktieren, ob die Email angekommen ist und zur Kündigung ausreicht.

Bausteine der Autoversicherung im Überblick

Wann gelten Sonderkündigungsrechte

Von der oben genannten Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Erhöhungsbenachrichtigung ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn die Beitragsrechnung zum Beispiel erst am 5. Dezember eingeht, beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die einmonatliche Frist für die Kündigung. Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer besonderer Grund für eine Kündigung, der es problemlos erlaubt, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten, ist es ratsam sich vor der Verschickung der Kündigung die entsprechenden Alternativen anschauen. Am einfachsten kann man ein Kfz-Versicherungsangebot mit einem Kfz-Versicherungsvergleich durchführen. Es lohnt es sich in jedem Fall, seine Kfz-Versicherung jährlich zu prüfen. Es muss nicht einmal ein anderer günstigerer Anbieter sein, denn auch beim bestehenden Kfz-Versicherer kann sich durch eine Tarifneukalkulation oder persönliche Rückfrage nach Rabattmöglichkeiten eine Beitragsersparnis ergeben.

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Donnerstag, 28. November 2024

Wildunfälle: Richtiges Verhalten als Autofahrer

 Im Herbst und Frühjahr ist die Gefahr eines Wildunfalls besonders hoch und wenn Wild plötzlich auf eine Landstraße rennt, kann es sehr gefährlich werden. Besonders in den frühen Morgenstunden oder am Abend bei Dämmerung werden Rehe, Wildschweine oder andere Tiere aktiv. Wie man sich bei einem Wildunfall richtig verhält und wie man einen Wildschaden auch verhindern kann, soll in diesem Beitrag betrachtet werden.

Wann handelt es sich eigentlich um einen Wildunfall?

Wenn es zu einem Unfall zwischen einem Fahrzeug und einem Haarwild kommt, gilt dies offiziell als Wildunfall. Zum Haarwild gehören Tiere wie Wildschweine, Rehe und Hirsche – aber auch zum Beispiel Feldhasen, Murmeltiere, Füchse, Dachse oder Luchse. Nicht zum Haarwild gehören Haus- oder Nutztiere sowie Vögel oder Igel. In bundesweiten Statistiken zu Wildunfällen finden sich jedoch meist nur größere Wildtiere wie Reh-, Schwarz-, Dam-, oder Rotwild, die zu besonders schweren Unfällen führen können.

Abweichung von der mittleren Häufigkeit versicherter Wildunfälle von Pkw

Gut zu wissen: Während es bei manchen Kfz-Versicherungen darauf ankommen kann, ob es sich um einen Wildunfall handelt oder nicht, sollte man beim Abschluss einer Autoversicherung immer darauf achten, dass in der Teilkasko-Versicherung Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert sind. Wildunfälle entstehen jedoch nicht nur bei einer Kollision mit dem Wild. Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, weil ein Autofahrer einem Tier ausweichen wollte, ist der Unfall ebenfalls als Wildunfall einzuordnen.

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Richtiges Verhalten nach Zusammenstoß mit Wild

Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollte man Ruhe bewahren und sich an der Unfallstelle so verhalten, wie dies auch bei anderen Unfällen erforderlich ist. Zuerst schaltet man die Warnblinker am Fahrzeug ein und anschließend zieht man eine Warnweste über und sichert die Unfallstelle ab. Ganz egal, welche Umstände und Folgen der Unfall hat, immer die Polizei anrufen.

Diese ordert dann den Revierjäger zum Schadenort, der dem Autofahrer eine Bescheinigung über einen Wildschaden ausstellt. Mit der Wildschadenbescheinigung können Autofahrer bei ihrer Kfz-Versicherung nachweisen, dass es sich um einen Wildunfall handelte. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier nach dem Zusammenstoß geflüchtet ist, am Fahrzeug nur kleine Schäden verursacht wurden oder es keine ersichtlichen Verletzungen gibt. Ist einer der Unfallteilnehmer schwer verletzt, ist zusätzlich einen Notarzt anzurufen und umgehend Erste Hilfe zu leisten.

Durch angepasste Fahrweise kann man ein Wildunfall vermeiden

Wenn man ein Tier am Straßenrand oder auf der Straße entdeckt, sollte als erstes die Geschwindigkeit deutlich verringert und abgebremst werden. Meist sind Wildtiere nicht allein unterwegs, weshalb in einer solchen Situation immer aufmerksam sein sollte. Besonders nachts schalten Fahrer das Fernlicht am Fahrzeug ein, um bei Dunkelheit eine bessere Sicht zu haben. Dabei sollte auch ein achtsamer Blick zum Fahrbahnrand geworfen werden. Tiere auf der Straße oder am Straßenrand erkennst man im Dunklen frühzeitig an ihren leuchtenden Augen. Steht das Tier direkt auf der Straße, kann es durch Hupen meist verscheucht werden. Wichtig ist dabei, dass vorher das Licht abgeblendet wird.

Sollte man den Zusammenprall mit dem Wild trotzdem nicht verhindern können, muss unbedingt auf ein Ausweichmanöver verzichtet werden. Dies sollte ebenfalls beherzigt werden, wenn plötzlich ein Wildwechsel über die Straße stattfindet. In diesen Fällen hält man einfach das Lenkrad fest und fährt so langsam wie möglich weiter geradeaus. Ausweichmanöver können häufig schlimmere Folgen haben als eine Kollision mit dem Tier.

Die Gefahr für einen Wildwechsel besteht meist in den Morgen- und Abendstunden. Häufig überqueren Wildtiere die Straßen in der Nähe von Feldern und Wäldern. Entsprechende Warnschilder weisen auf die Gefahr von Wildwechsel hin und mahnen zum vorsichtigen Fahren.

Die Bundesländer mit den meisten Wildunfällen:

Laut Statistiken des Deutschen Jagdverbands gab es im Erhebungszeitraum 2022/2023 in Deutschland insgesamt rund 237.400 Fälle von Fallwild. Damit werden Tiere bezeichnet, die nicht durch die Jagd, sondern überwiegend durch den Straßenverkehr zu Tode gekommen sind. Aufgeführt in den Statistiken sind nur größere Wildtiere wie Rehwild, Schwarzwild, Damwild und Rotwild. Besonders stark von Wildunfällen betroffen ist Bayern mit rund 63.630 Tieren, was rund ein Viertel aller Wildunfälle in Deutschland umfasst. Darauf folgen Nordrhein-Westfalen mit 33.070 und Niedersachsen mit 28.210 verunfallten Wildtieren. In Brandenburg gab es trotz der Größe des Bundeslandes mit 3.050 Fällen auffallend wenige Wildunfälle. Statistisch gesehen kommt es in Deutschland alle 2,5 Minuten zu einem Wildunfall.

Zur Statistik des Jagdverbands

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Mittwoch, 20. November 2024

Kfz-Versicherung - Mit welchen Stellschrauben lässt sich Geld einsparen

 Bei der Autoversicherung lassen sich manche Faktoren, wie Zulassungsbezirk, Automarke oder Fahrzeugalter einfach nicht ändern. Dagegen kann bei anderen Dingen hingegen schon die Möglichkeit genutzt werden, den Beitrag zu reduzieren. Welche das sind, und was sie bringen, soll in diesem Beitrag ermittelt werden. Es soll beleuchtet werden, an welchen Ecken sich Beiträge für die KFZ-Versicherung sparen lassen. Dafür wurden mit dem NAFI-Auto-Vergleichsrechner Angebote für zehn Musterkunden berechnet und verschiedene veränderte Merkmale untersucht. Nachfolgend sind die Erkenntnisse aus der Kfz-Versicherungsstudie im Überblick zusammengestellt.

Die jährliche Zahlweise bringt einen nicht unwesentlichen Rabatt

Laut der Untersuchung kann es bis zu 9 Prozent Rabatt geben, wenn man seinen Beitrag einmal im Jahr bezahlt. Auch wer sich darüber hinaus an eine bestimmte Werkstatt für versicherungsrelevante Reparaturen bindet, kann 11 Prozent sparen. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkaskoversicherung bringt 20 Prozent, und 300 Euro Selbstbeteiligung sogar 28 Prozent. Auch bei der Vollkaskoversicherung erreicht man mit Selbstbeteiligungen von 500 oder 1.000 Euro Beitragsermäßigungen.

Autoversicherung - diese Tarifmerkmale gibt es

Der Fahrerkreis sollte regelmäßig überprüft werden

Es kann festgehalten werden, dass grundsätzlich gilt: Je weniger Leute ein Auto fahren dürfen, desto niedriger der Beitrag. Allerdings treiben Ehe- und Lebenspartner den Beitrag laut der Untersuchung nicht nach oben. Wenn allerdings ein Fahranfänger hinzu kommt, kann sich der Beitrag fast verdoppeln. Das gleiche gilt für das immer mehr beliebtere "Begleitete Fahren" ab dem 17. Lebensjahr. Manche Versicherer verlangen gar keinen Zuschlag, wieder andere haben Beitragszuschläge und es gibt auch Versicherer, die das "Begleitete Fahren" gar nicht versichern.

Hierbei ist es sinnvoll, bereits im Jahr zuvor den passenden Versicherer auszuwählen, um nicht innerhalb der Vertragsbindung mit höheren Zuschlägen konfrontiert zu werden. Beispiel: Wenn der Nachwuchs im folgenden Jahr das achtzehnte Lebensjahr vollendet und dann auch das Fahrzeug der Familie nutzen wird, sollte dieses Szenario mit einem fundierten Vergleichsrechner simuliert werden und der passende Versicherer rechtzeitig zur nächsten Wechseloption ausgewählt werden.

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Die jährliche Kilometerlaufleistung macht einen Unterschied

Genauso sollten Versicherte die Fahrleistung korrekt und nicht zu hoch angeben. Die Analyse ergab: 5.000 Kilometer mehr machen bis zu 15 Prozent höhere Beiträge aus. Deshalb kann es sinnvoll sein, zu Vertragsbeginn eine niedrige Jahreskilometerleistung zu wählen und regelmäßig die verbrauchte Kilometerleistung zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen.

Beim erreichen der bisher festgelegten Kilometergrenze kann dann durch eine kurze Nachricht, mit Angabe des aktuellen Kilometerstandes, an den Versicherer, die nächst höhere Kilometergrenze aktiviert werden und man zahlt dann erst ab diesem Zeitpunkt einen höheren Beitrag. Das gleiche gilt natürlich auch dann, wenn man zukünftig weniger Kilometer fährt, als ursprünglich im Vertrag vereinbart wurde. Mit einer kurzen Meldung an den Versicherer kann die nächste Beitragszahlung reduziert oder bei einer jährlichen Zahlung eine Gutschrift ausgelöst werden.

Verwendung vom Tarifmerkmal Werkstattbindung

Wenn man nach einem Kaskoschaden statt der nächstbesten Werkstatt eine Partnerwerkstatt seiner Kfz-Versicherung besucht, bekommt man die Ver­si­che­rung günstiger. Denn Werkstatt und Ver­si­che­rung haben in Verträgen Sonderpreise für Reparaturen vereinbart. Für die Ver­si­che­rung bedeutet das niedrigere Rechnungen, die sie nach einem Schaden begleichen muss. Einen Teil dieses Kostenvorteils geben die Versicherer an ihre Kunden weiter. Wenn die Werkstattbindung für unsere Beispielkunden aktiviert war, sparte man durchschnittlich 11 Prozent.

Nachteile einer Werkstattbindung: Wenn man eine Werkstattbindung nutzen möchte, sollte man vorher prüfen, wo die nächste Partnerwerkstatt der Ver­si­che­rung liegt. Besonders auf dem Land sind die Entfernungen manchmal recht groß. Vorsicht ist auch bei Neuwagen geboten. Denn wenn die Werkstatt keine Original-Ersatzteile verwendet, kann die Herstellergarantie verloren gehen. Dann: Finger weg von der Werkstattbindung.

Bei geleasten oder fremdfinanzierten Autos ist die Werkstattbindung ebenfalls keine Option. Denn Leasing- und Kreditverträge legen oft fest, dass Reparaturen nur in Werkstätten erfolgen dürfen, die vom Hersteller dazu autorisiert wurden. Seltener kann auch bei Gebrauchtwagen eine Händlergarantie dazu führen, dass man an eine bestimmte Werkstatt gebunden bist.

Falsche Angaben sollten zeitnah korrigiert werden

Sollte sich beispielsweise im Laufe des Jahres herausstellen, dass man falsche Angaben gemacht hat, muss man dies schnellstmöglich anpassen. Sei es, dass man mehr Kilometer gefahren ist als gedacht oder dass ein weiterer Fahrer hinzugekommen ist. Dabei gilt, dass man Änderungen, die zusätzlich Geld kosten, unbedingt korrigieren sollte. Dann zahlt man zwar ab dem Änderungszeitpunkt höhere Beiträge, entgeht aber einer möglichen Vertragsstrafe. Außerdem verhindert man so, dass es vom Versicherer nicht zu Problemen kommt, wenn es an das Bezahlen eines Schadens geht und Regressansprüche geltend gemacht werden. Dabei gilt, dass Direktversicherer bei solchen Falschangaben kompromisslos reagieren, wohin gegen man bei Serviceversicherern zumindest eine "Verhandlungsmöglichkeit" hat.

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Montag, 4. November 2024

Halloween-Streiche: Welche Schäden zahlt die Versicherung und was nicht

 Am Abend vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween. Es ist die Nacht der leuchtenden Kürbisse, Streiche und Kostümpartys und wie jedes Jahr sind Kinder und Jugendliche als Monster oder Hexen verkleidet von Tür zu Tür unterwegs. Was aber, wenn ein harmloser Streich ungewollt einen Schaden verursacht? Dann ist ein passender Versicherungsschutz notwendig.

Für die Kinder sind die Regeln bei Halloween relativ einfach. Sie ziehen mit dem Wunsch nach „Süßem" oder der Androhung von „Saurem" durch die Straßen. Wer für die Kinder keine Süßigkeiten bereit hält, wird mit einem Streich bestraft. Klingelstreiche sind dann gang und gäbe. Doch nicht immer bleibt es so harmlos, da manche Streiche eskalieren.

Ab sieben Jahren sind Kinder deliktfähig

Verklebte Türschlösser, zerkratzte Autos, Farbbeutel oder rohe Eier an der Hauswand, verwüstete Vorgärten oder zerschlagene Fensterscheiben bleiben leider oftmals als Sachbeschädigung zurück. Bei den Haftungsfragen muss dann zwischen fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden unterschieden werden. Zertritt ein Kind aus Versehen ein Blumenbeet, wäre dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung der Eltern oder der Aufsichtsperson, um den Schaden zu regulieren. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kind älter als sieben Jahre ist.

Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig und können also nicht haftbar gemacht werden. Die meisten Versicherer bieten aber in ihren Tarifen die Möglichkeit an, nicht deliktfähige Kinder mit einem Zusatzbaustein im Vertrag einzuschließen. Das ist beim Vorhandensein von Kindern in diesem Alter in der Familie nur zu empfehlen, schon allein um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren. Beim Versicherungsabschluss ist zu beachten, dass die Versicherungssummen für Schäden durch deliktunfähige Kinder sehr unterschiedlich sein können. Zu empfehlen ist, dass Kinder unter sieben Jahren auf ihrem Halloween-Beutezug von einem Erwachsenen begleitet werden.

Haftpflichtversicherung - Was ist das?

Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig

Ist ein Kind älter als sieben Jahre, hat aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann es selbst für Schäden haftbar gemacht werden. Ob es jedoch wirklich haften muss, richtet sich nach der geistigen Reife und den Umständen des Einzelfalls. Sind dem Kind die Folgen bewusst, wie beispielsweise die an die Hauswand geworfenen Eier, ist dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung der Eltern, bei der das Kind mitversichert ist.

Nicht nur verkleidete Kinder mit Streichen ziehen an Halloween durch die Straßen, es ist auch ein beliebter Tag für große Partys. Bei privaten Feiern in gemieteten Räumlichkeiten sind verursachte Schäden über die Privathaftpflichtversicherung des Gastgebers abgesichert, wenn diese eindeutig auf ihn zurückzuführen sind. Wenn Gäste einen Schaden verursachen, so ist deren Privathaftpflicht dafür zuständig. Wenn der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann, beispielsweise bei einer Kostümparty, wird es schwierig. Im Zweifel wird dann ebenfalls der Gastgeber haftbar gemacht. Dieselben Regelungen gelten übrigens auch für Vereine.

Ebenfalls im Trend sind leuchtende Kürbisse. Verursacht die Kerze einen Brand in einer Wohnung, kommen die Hausratversicherung des Mieters für Schäden am Mobiliar und die Privathaftpflicht für übergreifende Feuerschäden am Gebäude auf. In einer eigenen Immobilie greift darüber hinaus die Gebäudeversicherung. Hier sollte auf einen hochwertigen Tarif geachtet werden, der auch grob fahrlässig verursachte Schäden abdeckt.

Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht von der Privathaftpflichtversicherung gezahlt und können unter Umständen als Straftaten gewertet werden. Umso wichtiger ist es, dass Eltern ihre Kinder über Gefahren und Konsequenzen aufklären, wenn diese an Halloween alleine um die Häuser ziehen.

Was Kinder und Jugendliche dürfen

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche überhaupt draußen bleiben? Eine gesetzlich vorgeschriebene Altersregelung gibt es für das Herumziehen in der Nachbarschaft nicht. Daher liegt es im Ermessen der Eltern, wie lange die Kinder abends unterwegs sein dürfen. Im Jugendschutzgesetz ist lediglich geregelt, was in Gaststätten und auf öffentlichen Tanzveranstaltungen gilt. Allerdings gilt stets die gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht durch die Eltern. Der Verdacht einer Aufsichtspflichtverletzung liegt nahe, wenn Eltern sehr junge Kinder bis in die Nacht hinein allein umherziehen lassen. Die Aufsichtspflicht endet erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, wobei es dann immer noch Ausnahmen gibt.

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Donnerstag, 3. Oktober 2024

Vorsicht vor herabfallenden Baumfrüchten - Kfz-Versicherung zahlt nicht jeden Schaden am Auto

 Einen schönen Herbst verbinden viele mit bunten Blättern die vor goldener Sonne zu Boden fallen und die Wege säumen. Für Autofahrer, die als "Laternenparker" unterwegs sind, hat diese Jahreszeit jedoch eine unangenehme Begleiterscheinung. Denn im Herbst können herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln, Walnüsse oder Äpfel für Dellen und Kratzer sorgen. Je nach Gewicht und Fallhöhe hinterlassen sie kleinere oder größere Spuren. Deshalb gilt: Augen auf bei der Parkplatzwahl.

Für Autofahrer kein Regress beim Baumeigentümer

Autofahrer sollten deshalb die Parkplatzauswahl im Herbst unter großen Bäumen besser meiden. Denn weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind im Falle von herunterfallenden Baumfrüchten dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu leisten. Es gibt dazu mittlerweile verschiedene Gerichtsurteile, die herabfallende Baumfrüchte als „allgemeines Lebensrisiko" bewerten.
Deshalb können Baumeigentümer, anders als bei morschen Ästen, nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn beispielsweise Kastanien auf ein Auto fallen und Schäden verursachen. Dies wird rechtlich als ein natürliches Ereignis eingestuft, welches von Autofahrern vorhergesehen werden muss. Demnach sind Schäden selbst verschuldet.

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Auch die Autoversicherung nimmt in der Regel keine Schadenübernahme vor

Eine Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für Sturmschäden auf, die nachweislich mindestens durch Windstärke 8 verursacht wurden. Bei normalem Herbstwetter zahlt die  Teilkaskoversicherung deshalb nicht. Eine abgeschlossene Vollkaskoversicherung könnte möglichweise einspringen. Diese zahlt aber im Regelfall nur dann einen Schaden durch herabfallende Baumfrüchte, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelte, das plötzlich auftrat. Dann wird es nach den Vertragsbedingungen als Unfallschaden behandelt.

Bausteine der Autoversicherung im Überblick

Wenn die Vollkaskoversicherung den Schaden übernimmt, muss die vereinbarte Selbstbeteiligung und die schadensbedingte Hochstufung berücksichtigt werden. Daher sollten Betroffene besser abwägen, ob die Regulierung über die Versicherung wirklich sinnvoll ist. Möglicherweise ist es auch günstiger, die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen.

Die Reparaturkosten können stark schwanken

Was solche Reparaturen kosten, hängt vom Schadensbild, dem betroffenem Automodell und vom Lack ab. Dies kann nur individuell für jedes einzelne Fahrzeug berechnet werden, beispielsweise mit einem Kostenvoranschlag in einer Werkstatt. Oftmals kann jedoch bereits eine preisgünstigere Smart-Repair-Lösung ausreichen. Ist der Schaden größer muss im Regelfall ein komplettes Bauteil neu lackiert werden. Je nach handwerklichem Geschick und individuellem Anspruch ans Ergebnis könnte man

Bei kleineren Schäden kann je nach handwerklichem Geschick und individuellem Anspruch an das Ergebnis auch selbst Hand angelegt werden, zum Beispiel mit einem Lackstift. Nutzer von Leasingfahrzeugen sollten beachten, dass die Leasingfirmen am Ende der Laufzeit genau prüfen, ob solche Schäden professionell behoben worden sind.

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